Fahrerflucht auf der Piste: Ski-Rowdies drohen knallharte Strafen

Eine der Fis-Regeln: Jeder Wintersportler sollte seine Geschwindigkeit und Fahrweise beherrschen und jederzeit anpassen können.
Eine der Fis-Regeln: Jeder Wintersportler sollte seine Geschwindigkeit und Fahrweise beherrschen und jederzeit anpassen können. (Bild: Pixabay)

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Schneebedeckte Gipfel, knackige Pisten und Sonne pur. Hier lacht das Herz eines jeden Skifahrers. Immer wieder kommt es aber vor, das Rowdies auf ihren Latten angebrettert kommen, gefährlich überholen und Skifahrer zum Sturz bringen. Anstatt anzuhalten, verschwinden sie in der Masse. Wer eine verletzte Person zurücklässt, macht sich strafrechtlich schuldig.

Auf der Skipiste gelten die zehn FIS-Regeln. Das sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS für Skifahrer und Snowboarder. Sie gelten weltweit und sind mit einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar. Die FIS‐Verhaltensregeln sind die Basis für alle Schneesportler. Die Basis für eine sichere Fahrt hingegen ist die richtige Einschätzung seines persönlichen Fahrkönnens sowie eine umsichtige und vorausschauende Fahrtaktik.

„Bei Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung, Unfällen wegen Alkoholmissbrauch oder Raserei sieht das Gesetz auch auf der Piste harte Strafen vor“, weiß Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung in Wien. Als Unfallverursacher bzw. Mitschuldiger einfach davonzufahren und die verunfallte Person auf der Piste ihrem Schicksal zu überlassen, kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen.

Kein Pardon für Pisten-Rowdies

„Ein Pisten-Raser macht sich strafrechtlich schuldig, wenn er oder sie eine verletzte Person zurücklässt“, erklärt ÖAMTC-Rechtsberater Authried. „Für dieses rechtswidrige Fehlverhalten auf der Skipiste droht dem Schuldigen je nach Unfallfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe im Ausmaß von bis zu 720 Tagessätzen.“

Helfen ist Pflicht

Auch unterlassene Hilfeleistung wird streng geahndet: Unabhängig davon, ob man an einem Unfall schuld ist oder nicht. „Helfen ist Pflicht und wer nicht selbst helfen kann, muss zumindest Hilfe organisieren“, betont der ÖAMTC-Rechtsexperte. Die Unfallstelle sollte so wie im Straßenverkehr abgesichert werden: „Am besten benutzt man Ski oder Stöcke, die man etwas weiter oben auf der Piste überkreuzt in den Schnee steckt. Damit sind Ski- und Snowboardfahrer gewarnt und können rechtzeitig ausweichen“, erklärt der Rechtsberater des Mobilitätsclubs.

Zeugen sind wichtig

Um den Hergang eines Pistenunfalls zu rekonstruieren und die Verschuldensfrage klären zu können, sind Zeugen notwendig. Der ÖAMTC-Rechtsberater dazu: „Wer Zeuge oder Zeugin eines Unfalls auf der Skipiste wird, ist verpflichtet, zur Verfügung zu stehen und seine Daten bekanntzugeben.“ Überdies ist es sinnvoll, gleich Fotos zu machen, um etwa die Sicht- und Pistenverhältnisse zum Unfallzeitpunkt zu dokumentieren. Hier ist der Verletzte in der Praxis zumeist auf die Unterstützung von Zeugen angewiesen. Notfalls können sie dem Flüchtigen nachfahren bzw. diese Person am Wegfahren hindern. Bei Unfällen ist auch eine Haftung Dritter, etwa des Pistenbetreibers, möglich – z.B. wegen mangelhafter Pistenpräparierung.

Die FIS-Regeln

  1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
    Jeder Skifahrer und Snowboarder sollte sich so verhalten, dass er niemanden gefährdet oder einschränkt.
  1. Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise
    Jeder Wintersportler sollte seine Geschwindigkeit und Fahrweise beherrschen und jederzeit anpassen können.
  1. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Schneesportler nicht gefährdet.
  1. Überholen
    Überholt werden darf nur mit genügendem Abstand.
  1. Einfahren und Anfahren
    Bevor Weitergefahren wird, ist ein gewissenhaftes Umschauen in alle Richtungen wichtig.
  1. Anhalten
    Anhalten nur an breiten, übersichtlichen Stellen und wenn unbedingt nötig.
  1. Aufstieg und Abstieg
    Skifahrer oder Snowboarder, die aufsteigen oder zu Fuß absteigen, sollten den Rand der Abfahrt benutzen.
  1. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen und Signale beachten.
  1. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung angehalten.
  1. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

(Quelle: Deutscher Skilehrerverband und ÖAMTC)