Fahndungserfolg am Wochenende: Konstanzer Bundespolizei vollstreckt fünf Haftbefehle

Die Lindauer Bundespolizei vollstreckte fünf Haftbefehle am Wochenende // Symbolbild.
Die Lindauer Bundespolizei vollstreckte fünf Haftbefehle am Wochenende // Symbolbild. (Bild: picture alliance / Ostalb Network | Marius Bulling)

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Zu gleich fünf Festnahmen ist es am vergangenen Wochenende durch die Bundespolizeiinspektion Konstanz gekommen. Drei Männer und eine Frau konnten die drohenden Haftstrafen abwenden, für eine weitere Person endete die Reise im Gefängnis.

Am Freitagmorgen (13. Januar 2023) stellten Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen irakischen Staatsangehörigen an seinem Wohnsitz fest, der seit wenigen Wochen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim per Vorführungsbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Schwetzingen hatte den 41-Jährigen Anfang 2020 wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Zahlung der noch offenen Gesamtsumme von rund 150 Euro bewahrte ihn schließlich vor einem ihm drohenden Gefängnisaufenthalt.

Am Abend desselben Tages stellten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines Reisebusses am Grenzübergang Konstanz-Autobahn einen albanischen Staatsangehörigen fest. Die Staatsanwaltschaft Freiburg suchte nach dem 27-Jährigen, weil er durch das Amtsgericht Lörrach im Sommer 2020 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt worden war. Ursächlich war ein Vergehen wegen unerlaubten Aufenthalts. Nach Zahlung der bis zum vergangenen Freitag schuldig gebliebenen Geldstrafe setzte der junge Mann seine Reise fort.

Am Sonntagabend kam es innerhalb von drei Stunden schließlich zu drei weiteren Festnahmen. Am Bahnhof in Singen ging einer Streife der Bundespolizei ein deutscher Staatsangehöriger ins Netz, nach dem die Staatsanwaltschaft Konstanz seit rund sieben Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte suchte. Durch das Amtsgerichts Singen war der 31-Jährige zuvor rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Zahlen konnte der junge Mann nicht, weshalb er nun ersatzweise für 89 Tage in der Justizvollzugsanstalt Konstanz bleiben muss.

Wenig später stellte eine Streife am Grenzübergang Konstanz-Autobahn eine rumänische Staatsangehörige in einem Reisebus fest, gegen die ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof vorlag. Hintergrund war ein rechtskräftiger Beschluss des Amtsgerichts Hof aus September 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz. Durch Zahlung der noch offenen Geldbuße von 250 Euro konnte die 45-Jährige eine ihr drohende Erzwingungshaft abwenden.

Ein fast zeitgleich kontrollierter syrischer Staatsangehöriger wendete eine ihm drohende Gefängnisstrafe ebenfalls ab. Beamte des Bundespolizeireviers Friedrichshafen kontrollierten den 23-Jährigen in einem Regionalexpress auf der Strecke von Ulm nach Friedrichshafen. Zum Vorschein kam ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz aus Dezember 2022. Wegen unerlaubter Einreise war der Bahnreisende durch das Amtsgericht Singen erst vor wenigen Wochen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden.

(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Konstanz)