Es werden keine standesamtlichen Nachrichten mehr veröffentlicht

Die Stadt Tuttlingen muss sich der geltenden Datenschutzverordnung beugen.
Die Stadt Tuttlingen muss sich der geltenden Datenschutzverordnung beugen. (Bild: Pixabay)

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Tuttlingen – Die Stadt Tuttlingen veröffentlicht künftig – laut städtischer Mitteilung – keine standesamtlichen Nachrichten mehr. Grund dafür seien vor allem datenschutzrechtliche Bedenken.

Ob Geburten, Todesfälle oder Eheschließungen, ob runde Geburtstage oder Ehejubiläen – bis vor kurzem war es üblich, dass Kommunen diese Angaben als standesamtliche Nachrichten veröffentlichten oder an die Presse weitergaben. Diesen Service gibt es – so die Stadt Tuttlingen – künftig nicht mehr, da er mit der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr vereinbar ist.

Laut Datenschutzgesetz und EU-Datenschutzgrundverordnung dürfen Kommunen Bürgerdaten nur dann verwenden, falls dies zur Erfüllung der behördlichen Aufgaben erforderlich sei. Die Weitergabe der Namen von Brautpaaren, neu geborenen Kindern, Verstorbenen oder Jubilaren an die Presse gehöre aber nicht zu den klassischen standesamtlichen Aufgaben.

Folglich müssten die Standesämter in jedem Einzelfall die Einwilligung anfordern, was in der Praxis so nicht umsetzbar sei. Die einschlägige Software für Standämter verzichte daher mittlerweile auf die Funktion, diese Daten für die Weitergabe an die Presse zu exportieren. Auch die Stadt Tuttlingen wird daher künftig diese Daten nicht mehr weiter kommunizieren.