Erneute Kontrollen in der Gastronomie

Schild mit der Aufschrift 3G Plus Regel
Schild mit der Aufschrift 3G Plus Regel (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

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Friedrichshafen – Auf die erneute Anordnung des Landes Baden-Württemberg wird die Ortspolizeibehörde der Stadt Friedrichshafen in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt an Donnerstag und Freitag, 11. und 12. November prüfen, ob in Gaststätten, Restaurants und Cafés die Corona-Regeln eingehalten werden. 

Eine flächendeckende Kontrolle der rund 300 Gaststätten, Restaurants und Cafés ist nicht möglich. Die Mitarbeitenden des Amts für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung werden deshalb gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Gemeindevollzugsdienstes an den beiden Tagen stichprobenweise Kontrollen vornehmen.

Aktuell gilt in der Gastronomie in geschlossenen Räumen die 3G-Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete mit einem gültigen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, sind zugelassen, müssen aber außer beim Essen und Trinken eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt ebenso für das Bedienpersonal.

Es muss ein Hygienekonzept vorhanden sein, das die Regelung vom Personenströmen und den Mindestabstand enthält. Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen.

Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten. Die Gastronomen müssen beim Betreten der Gaststätte die Genesenen-, Geimpften- und Getesteten-Nachweise kontrollieren.

In der derzeit geltenden Warnstufe gilt die 3G-Regel in geschlossenen Räumen, Nichtgeimpfte oder Nichtgenesene müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Im Freien gilt ebenfalls die 3G-Regel, hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Sollte die Alarmstufe erreicht werden, muss in geschlossenen Räumen die 2G-Regel eingehalten werden: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf dann die Einrichtung nicht mehr betreten. Im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel, wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)