Ermittlungen zu vergifteten Säuglingen in Ulm eingestellt

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeiwagens.
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeiwagens. (Bild: Friso Gentsch/dpa/Illustration)

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Ulm (dpa) – Die Ermittlungen im Fall der vergifteten Säuglinge am Uniklinikum Ulm sind mangels weiterer Ermittlungsansätze eingestellt worden. Zentrale Fragen hätten nicht mehr aufgeklärt werden können, teilte die Staatsanwaltschaft Ulm zu der Entscheidung am Freitag mit.

Die Ermittlungen hatten bereits im Januar 2020 begonnen und den Verdacht vor allem auf eine Krankenschwester der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gerichtet. Ende Dezember 2019 hatten dort fünf Frühgeborene nahezu zeitgleich lebensbedrohliche Atemprobleme bekommen. Durch schnelles Eingreifen konnten die Kinder gerettet werden. Im Urin der Säuglinge wurden jedoch Rückstände von Morphin gefunden.

Im Spind einer zur fraglichen Zeit diensthabenden Krankenschwester fanden Ermittler damals eine mit Muttermilch gefüllte Spritze. Analysen des Landeskriminalamts (LKA) stellten Morphin in der Spritze der Krankenschwester fest, weshalb zwischenzeitlich ein Haftbefehl gegen die Frau erlassen wurde. Dies musste das LKA jedoch wenig später wieder zurücknehmen, da sich herausstellte, dass das Morphin über Lösungsmittel bei den Analysen des LKA in die Spritze gekommen war. Die Verdächtige kam nach fünf Tagen aus der U-Haft wieder frei.

Alle weiteren umfangreichen Untersuchungen hätten keine Tatsachengrundlage ergeben, auf die eine Anklage gestützt werden könne, hieß es nun. So sei etwa das Stationszimmer zu den Ermittlungen bereits gereinigt, Aufnahmen von Überwachungsmonitoren seien nur noch teilweise verfügbar gewesen und auch Blutproben der Säuglinge hätten nicht zur Verfügung gestanden.

Zwar fanden die Ermittler auf der Klinikstation demnach einen Fehlbestand an Morphin. Doch auch hier ließ sich nicht klären, wer dafür verantwortlich war. Auch ließ sich nicht eingrenzen, wer in der Tatnacht Zugang zur Milchküche hatte. Die von den Ermittlern hinzugezogenen Gutachter kamen ebenfalls zu keinen belastbaren Ergebnissen. Damit fehle jede Tatsachengrundlage zur Klärung der Frage, wer das Morphin verabreichte, teilte die Staatsanwaltschaft mit.