Reform der Grundsteuer Erinnerung an neue Grundsteuer: Formulare online

Die neuen Grundsteuervordrucke sind ab sofort online freigeschaltet.
Die neuen Grundsteuervordrucke sind ab sofort online freigeschaltet. (Bild: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

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Lindau – Die Grundsteuer wird neu berechnet. Hintergrund dafür ist eine bundesweite Reform der Grundsteuer. Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle Eigentümer eine so genannte Feststellungserklärung abgeben und wichtige Daten dafür ans Finanzamt übermitteln.

Die bayerischen Grundsteuervordrucke zum Ausfüllen am PC sind jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet. Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

Was ist die Grundsteuer?

Kommunen erheben auf jede Immobilie und jedes Grundstück eine Grundsteuer. Die Steuer wird jedes Jahr erhoben. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle, durch die beispielsweise der Ausbau und Erhalt von kommunaler Infrastruktur wie etwa Straßen finanziert werden kann.

Die Steuer ist eigentlich im Grundbesitzabgabebescheid enthalten, den man jährlich von der Kommune erhält. Dass man für die Berechnung der Grundsteuer nun eine Sondersteuererklärung abgeben muss, ist eine Ausnahme und liegt daran, dass die Grundsteuer reformiert wird. Der Basiswert der Berechnung der Grundsteuer ist der jeweilige Wert des Grundstücks.

Diese Werte wurden seit fast 60 Jahren nicht mehr aktualisiert. Ziel ist, dass die Grundsteuer durch die Reform gerechter wird. Grundsteuer und Feststellungserklärung bedeuten dasselbe und werden häufig synonym verwendet.

Links / Downloads:
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie weitere Informationen zur Grundsteuer, darunter auch beispielhafte Video-Ausfüllanleitungen.