Entlastung bei den Energiepreisen für Tuttlingen

Betroffene swt-Kunden erhalten zeitnah ein Informationsschreiben mit Details zu den Energiepreisbremsen.
Betroffene swt-Kunden erhalten zeitnah ein Informationsschreiben mit Details zu den Energiepreisbremsen. (Bild: stock.adobe)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Seit Januar gelten die Energiepreisbremsen. Die Bundesregierung hat diese eingeführt, um die hohen Energiepreise im Strom-, Gas- und Wärmebereich für die Verbraucherinnen und Verbraucherabzumildern. Umgesetzt werden diese ab März durch die Energieversorger.

In Tuttlingen kümmern sich die Stadtwerke Tuttlingen GmbH (swt) mit Hochdruck darum, dass ihre Kunden baldmöglichst eine Entlastung spüren. Die Funktionsweise der Preisbremsen ist schnell erklärt: Auf 80Prozent des Energieverbrauchs gilt ein staatlich festgelegter Preisdeckel, bei den übrigen 20 Prozent gilt der tariflich vereinbarte swt-Preis. Damit wird weiterhin ein Anreiz zum Energiesparengeschaffen.

Um möglichst schnell eine Entlastung an den Kundenweitergeben zu können, wird für den Verbrauchswert eine Prognose auf Basis des früheren Verbrauchs ermittelt. Der Preisdeckel liegt für Strom bei 40 Cent, für Gas bei 12 Cent und für Wärme bei 9,5Cent je Kilowattstunde. Dies gilt für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch kleiner als 30.000 Kilowattstunden bei Strom und kleiner als 1,5 Millionen Kilowattstunden bei Gas oder Wärme. Durch die langfristige Beschaffungspolitik kann die swt ihren Kunden immer noch vergleichsweise niedrige Preise anbieten. Daher liegen einige swt-Tarife, wie z.B. swtut Strom Eco oder swtut Strom XL, unterhalb der Preisbremsen und die Kunden benötigen die Preisbremsen nicht.

Die betroffenen Kundinnen und Kunden wird die swt über die Preisbremse und die damit verbundene individuelle Entlastung mit einem Kunden schreiben informieren. „Hierfür brauchen wir noch ein paar Tage,“ bittet Ertan Aliji, Teamleiter Kundenservice, um etwas Geduld. Denn so schnell wie das Preisbremsensystem erklärt ist, so schnell ist die Umsetzung leider nicht. Im Detail sind die Energiepreisbremsengesetze sehr komplex. „Die Systematik muss zunächst in unserem IT-System programmiert werden,“ erklärt Aliji. „Dann erfolgt die Schulung der Mitarbeiter auf das neue Tool.“ Alldas muss in nur wenigen Wochen bei rund 1.500 Stadtwerken und Energieversorgern in ganz Deutschland über die Bühne.

Auch angesichts des Fachkräftemangels kein leichtes Unterfangen. Die Umsetzung der Energiepreisbremsen sei eine Mammutaufgabe, an der die Energieversorger und ihre IT-Dienstleister mit Hochdruck arbeiten, bestätigt der BDEW, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Grundsätzlich gelten die Preisbremsen ab 1. Januar 2023. Für die Monate Januar und Februar erhalten die Kundinnen und Kundenihre Entlastung rückwirkend.

Ab März werden auch die monatlichen Abschläge, die der Kunde zu zahlen hat, angepasst. „Bitte warten Sie, bis unser Brief bei Ihnen eingetroffen ist und melden Sie sich bei Rückfragen bei unserem Kundenservice.“, rät Aliji. Wiederkehrende Kunden fragen werden auch online auf der swt Website beantwortet. „Alle Kunden, die ein Anrecht auf die Entlastung durch die Preisbremsen haben, werden diese bekommen. Wir kümmern uns darum, brauchen hierfür aber noch etwas Zeit.“, so Aliji.

Wer sich vorab schon mal informieren möchte, für den bietet die swt einen Preisbremsen-Rechner auf der Website: www.swtenergie.de/preisbremsen.

(Pressemitteilung: swt)