Endlich: Corona-Notbremse wird ab kommenden Samstag im Bodenseekreis gelöst

"Wieder geöffnet" steht auf einem Cafetisch in der Innenstadt. (Bild: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst)

WOCHENBLATT
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Friedrichshafen (wb) – Tolle Nachrichten: Ab kommenden Samstag, 22. Mai kann auch im Bodenseekreis endlich die Corona-Notbremse gelöst werden und es gilt der sogenannte Öffnungsschritt 1 laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Der Stufenplan in der Verordnung sieht eine ganze Reihe neuer Regelungen vor, teilt das Landratsamt Bodenseekreis mit.

Das WOCHENBLATT zeigt eine Auswahl wichtiger Regeln in Kürze: Ab Samstag sind wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen und privaten Raum möglich. Kitas und Grundschulen sind geöffnet, höhere Klassenstufen haben Präsenzunterricht im Wechsel. Regelmäßige Tests sind dabei in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vorgeschrieben. Im Einzelhandel hängt die Anzahl der auf der Ladenfläche zugelassenen Kunden vom Testkonzept ab.

Weiter gibt es zusätzliche Öffnungen bestimmter Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

  • Gastronomie außen mit AHA-Regeln, innen mit beschränkter Personenzahl.
  • Lehrveranstaltungen, Kurse und Nachhilfeunterricht mit beschränkter Personenzahl.
  • Kulturveranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen.
  • Freizeiteinrichtungen außen mit geregelter Personenzahl.
  • Touristische Übernachtungen mit fortlaufender Testung.

Landrat Lothar Wölfle appelliert: „Bei aller Freude über die Lockerungen und wiedergewonnen Möglichkeiten sollten Vernunft und Vorsicht weiterhin unsere Begleiter sein. Das Virus kursiert und seine Varianten sind hoch ansteckend. Je mehr wir alle zusammen im Alltag diszipliniert sind, desto größer ist die Chance, dass bald weitere Öffnungen möglich sind. Bei stark steigenden Zahlen müssten wir wieder die Notbremse ziehen.“

Die Lösung der Notbremse ist möglich, weil im Bodenseekreis die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohner am Donnerstag, 20. Mai am fünften Werktag in Folge unter 100 lag. Ausschlaggebend dafür sind die durch das RKI täglich morgens veröffentlichen Werte. Wie das Landratsamt mitteilt, wurde dies am Donnerstagmorgen in einer amtlichen Bekanntmachung festgestellt. Nach einem weiteren Tag Informationsvorlauf am Freitag können somit im Landkreis die neuen Regeln ab Samstag in Kraft treten.

Weitere Öffnungsschritte sind nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes frühestens nach 14 Tagen bei kontinuierlich sinkender täglicher Inzidenzwerte möglich oder wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt.

Den aktuellen Inzidenz-Status mit dem jeweils geltenden Öffnungsschritt sowie ein in Aussicht stehender Wechsel zu einer anderen Regelungsstufe zeigt das Landratsamt täglich aktuell auf www.bodenseekreis.de an.

Eine Übersicht der Regelungen des „Öffnungsschritts 1“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona