ELR-Programm 2023: Zuschüsse können beantragt werden

Auch für 2023 stehen wieder finanzielle Mittel aus dem ELR zur Verfügung.
Auch für 2023 stehen wieder finanzielle Mittel aus dem ELR zur Verfügung. (Bild: Heinz Mauch)

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Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gibt es auch für 2023 – jetzt beantragen!

Leutkirch – Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ kann eine Förderung von Vorhaben in den Ortschaften erfolgen.

Förderschwerpunkt Wohnen

Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ kann eine Förderung von Vorhaben in den Ortschaften erfolgen. Der Schwerpunkt liegt bei der Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung von Gebäuden) und bei der Errichtung von ortsbildgerechten Neubauten in Baulücken. Für Fragen zur Förderung von Wohnbauvorhaben steht Ihnen Tina Gronmaier unter Telefon 07561 87-351 zur Verfügung.

Förderschwerpunkt Arbeiten

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ können Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die beispielsweise mit Verlagerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, Zuwendungen bis zu 200.000 Euro beantragen. Bei der Ausschreibung 2023 werden schwerpunktmäßig Projekte der Grundversorgung und gastronomische Betriebe des ländlichen Raums berücksichtigt.

Die Stadtverwaltung Leutkirch wird interessierte Unternehmen beraten und bei der Antragstellung unterstützen. Sie hofft, dass dann auch im kommenden Jahr möglichst viele Leutkircher Firmen bei der Programmentscheidung berücksichtigt werden. So erhielten in den vergangenen 10 Jahren 12 Leutkircher Firmen fast 1,65 Millionen Euro Zuschüsse für Investitionen von rund 20 Millionen Euro.

Interessierte Firmen können sich bei Florian Rigal unter Telefon 07561 87-417 melden. Die Frist zur Antragstellung bei der Stadtverwaltung endet am 31.08.2022.

(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)