Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen – Bitte die Räum- und Streupflicht beachten

Die Stadtverwaltung weist auf die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger hin.
Die Stadtverwaltung weist auf die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger hin. (Bild: pixabay)

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Bad Waldsee – Der Winter hält auch in Bad Waldsee wieder Einzug. Auf Fahrbahnen und Gehwegen kann es nun wieder zu Glätte und Behinderungen durch Eis und Schnee kommen. Die Stadtverwaltung weist daher auf die Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger hin.

In der Streupflichtsatzung wird die Räum- und Streupflicht für die Gehwege beziehungsweise Flächen am Rand der Fahrbahn von mindestens einem Meter Breite den Straßenanliegern übertragen. Auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist die Randfläche in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen und zu streuen. Der weggeräumte Schnee soll auf dem restlichen Teil des Gehweges – wenn der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn – angehäuft werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach dem jeweiligen Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- beziehungsweise Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 21.00 Uhr.

Nach Eintreten von Tauwetter müssen die Straßeneinläufe und -rinnen von Schnee und Eis befreit werden, damit das Tauwasser abfließen kann und nicht bei erneutem Kälteeinbruch zur Eisfalle wird.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Streugranulat zu verwenden. Ausnahmsweise können auftauende Streumittel verwendet werden, soweit Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt beziehungsweise ausreichend abgestumpft werden kann. Dies gilt bei extremer Eisglätte oder gefrierendem Regen. Auftauende Streumittel dürfen nur in unbedingt notwendigem Umfang gestreut werden.

Im städtischen Baubetriebshof ist beim Wertstoffplatz eine Splittkiste aufgestellt. Dort kann montags bis donnerstags von 7.00 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 7.00 bis 12.00 Uhr Splitt in kleineren Mengen kostenlos entnommen werden. Abholbehälter sind mitzubringen.

Um einen reibungslosen Winterdienst des städtischen Baubetriebshofes zu ermöglichen, muss den Räumfahrzeugen freie Zufahrt zu den entsprechenden Straßen, Wegen und Plätzen gewährt werden. Kraftfahrzeuge müssen so geparkt werden, dass die Räumfahrzeuge problemlos vorbeifahren können. Das gilt insbesondere für Wendeplatten.

Durch Schneefall hängen oft auch Zweige in den Gehweg- und Straßenbereich herab. Bitte rechtzeitig prüfen, ob Zweige in den Straßenraum hängen und gegebenenfalls behindernde Zweige abschneiden.

Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgern für ihre Mithilfe.

(Pressemitteilung: Stadt Bad Waldsee)