Einweg-Produkte ab dem 03.07.2021 in der gesamten EU verboten – was Verbraucher jetzt wissen müssen

Einweggeschirr, Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Kunststoff, Plastikbecher, und anderer Plastikmüll, verschiedene Farben, Größen und Arten.
Einweggeschirr, Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Kunststoff, Plastikbecher, und anderer Plastikmüll, verschiedene Farben, Größen und Arten. (Bild: picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack)

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Am 3. Juli 2021 ist es so weit. Ab diesem Stichtag sind die Herstellung und der Verkauf diverser Einwegplastik-Produkte in der gesamten Europäischen Union verboten.

Es handelt sich um folgende Produkte:

  • Einwegteller, -becher und -schalen aus Plastik oder Styropor
  • Plastikbesteck wie Messer, Gabel, Löffeln und Essstäbchen
  • Plastik-Trinkhalme
  • Verpackungen für warme Speisen aus Styropor
  • Plastik-Wattestäbchen
  • Haltestäbe für Luftballons

Um keine Ressourcen zu verschwenden, bleibt aber der Abverkauf bereits bestehender Produkte erlaubt. Das Verbot ist übrigens nur der erste Schritt.

Die EU hat noch weitere Maßnahmen geplant, und zwar:

  1. Bestimmte Kunststoffhaltige Produkte wie Feuchttücher und Zigarettenfilter sollen an 2021 mit Hinweisen versehen werden, die auf deren negative Umwelteinflüsse hinweisen.
  2. Plastikflaschen sollen ab 2030 zu mindestens 30 Prozent aus recycelten Materialien bestehen.

Der Grund für das EU-weite Einwegplastik-Verbot

Den Meeren und den Meeresbewohnern geht es nicht besonders gut. Das liegt unter anderem daran, dass sie sich Tag für Tag mit unserem Plastikmüll abkämpfen müssen.

Die Tiere verheddern sich zum Beispiel darin oder verwechseln den Abfall mit Nahrung. Die Abfallmenge in den Meeren steigt von Tag zu Tag und stellt schon seit längerem ein ernstzunehmendes Problem dar.

In den Parks, Wäldern, Flüssen und Seen sieht es übrigens nicht viel besser aus.

Meeren und Meeresbewohner müssen sich täglich mit dem Plastikmüll abkämpfen.
Meeren und Meeresbewohner müssen sich täglich mit dem Plastikmüll abkämpfen. (Bild: Pixabay)

Unternehmen und Verbraucher tragen gleichermaßen Verantwortung für dieses Dilemma – die einen, weil sie Einwegplastik-Verpackungen produzieren und verkaufen, die anderen, weil sie es konsumieren. Der tägliche Coffee-to-Go ist ein typisches Beispiel dafür, ebenso das Wegwerf-Picknickgeschirr aus Plastik.

Aus diesem Grund hat die Europäische Union ein Einwegplastik-Verbot beschlossen, dass alle Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen müssen.

Auf umweltfreundliche Alternativen zurückgreifen

Verbraucher können eine ganze Menge tun, um den täglich anfallenden Plastikmüll zu reduzieren – mit recht einfachen Maßnahmen:

  • Viele Kaufhallen und Supermärkte bieten bereits Produkte ohne Verpackungen an. Nutzen Sie diese.
  • Greifen Sie bei Getränken zu Mehrwegverpackungen, zum Beispiel aus Glas.
  • Verzichten Sie für die restliche Zeit bis zum Einwegplastik-Verbot auf den Coffee-to-Go. Sie können stattdessen Ihren Kaffee im metallenen Thermobecher von zuhause mitbringen. Oder Sie lassen sich einen Pfandbecher oder einen eigenen, mitgebrachten Becher befüllen.
  • Nehmen Sie eine wiederverwendbare Trinkflasche von zuhause mit. Dann müssen Sie sich unterwegs nichts kaufen.
Eine Person trägt eine Einkaufstasche.
Eine Person trägt eine Einkaufstasche. (Bild: picture alliance/dpa | Stefan Sauer)
  • Ganz banal, aber sehr hilfreich ist der eigene Einkaufsbeutel aus Stoff. Der passt in jede Tasche und Sie müssen sich so keinen Beutel kaufen.
  • Nutzen Sie beim Picknick richtiges Geschirr und Besteck anstelle der Party-Variante aus Plastik.
  • Duschgel und Flüssigseife beinhaltet viel Wasser und benötigen deshalb auch mehr Verpackung. Wer sich stattdessen mit der guten alten Seife wäscht, spart eine Menge Müll. Dasselbe gilt übrigens für Waschmittelkonzentrate. Diese sind besser als Flüssigwaschmittel.
  • Schreibutensilien wie Kugelschreiber und Stifte bestehen häufig aus Plastik. Diese lassen sich leicht durch langlebigere Produkte aus Holz, Metall, Glas oder Porzellan ersetzen. Auch bei Haushaltsprodukten können Sie so vorgehen.
  • Achten Sie beim Einkaufen auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Dieser weist besonders umweltfreundliche Produkte aus.

Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter https://www.bussgeldkatalog.net/einwegplastik-verbot/.

(Quelle: Bußgeldkatalog)