Eilantrag gegen Masken- und Testpflicht an Schulen abgelehnt

Ein Corona-Selbsttest wird über dem Federmäppchen eines Grundschülers gehalten.
Ein Corona-Selbsttest wird über dem Federmäppchen eines Grundschülers gehalten. (Bild: Julian Stratenschulte/dpa/Illustration)

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Mannheim (dpa/lsw) – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen Eilantrag gegen die Masken- und Testpflicht an Schulen abgelehnt.

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hatte damit eine Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis keinen Erfolg. Sie hatte in der Masken- und Testpflicht einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Rechte gesehen. Aus Sicht des VGH ist der Antrag unbegründet. Die Regelungen für das neue Schuljahr seien voraussichtlich rechtmäßig.

Der Beschuss (AZ:1 S 2944/21 – 22. September 2021) sei unanfechtbar.