Eigentumsförderung: Wohnungsbau BW

Unterstützung für Wohnbau des Landes Baden-Württemberg / Symbolbild
Unterstützung für Wohnbau des Landes Baden-Württemberg / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Kreis Ravensburg – Das Land Baden-Württemberg unterstützt Familien und Alleinerziehende, die den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchten mit einem zinslosen Darlehen.

Die Laufzeit des Darlehens liegt bei 15 Jahren, der Tilgungssatz beträgt jährlich 2,25 %. Ebenso werden schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen unterstützt. Fördervoraussetzungen sind, dass ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten wird und das Objekt ausschließlich selbst genutzt wird und familienfreundlich ist.

Das Land fördert folgende Maßnahmen:

  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt

  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen

  • Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden

  • Erwerb bestehenden Wohnraums

Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt oder vermögend genug ist, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.

Die Höhe des Förderdarlehens beträgt bei einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder. Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden.

Empfänger/-innen eines Förderdarlehens oder Familienzuwachsdarlehen (kinderlose Paare und alleinstehende) können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familienzuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung.

Weitere Informationen und Antragstellung

Interessierte können Fragen an das Landratsamt Ravensburg (Frau Lehmann (0751 854181) / Frau Eisele (0751 854121)) richten oder direkt an die L-Bank (Tel. 0800 150-3030).

Weiterhin steht Ihnen online unter https://finanzierungsrechner.l-bank.de ein kostenloser Finanzierungsrechner zur Verfügung. Mit diesem können Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ermitteln.

Die Beantragung des Förderdarlehens erfolgt direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle im Landratsamt Ravensburg.

(Pressemitteilung: Landkreis Ravensburg)