Ehegatten bekommen Notvertretungsrecht bei Krankheiten

Ehegatten bekommen Notvertretungsrecht bei Krankheiten
(Symbolbild: pixabay)

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Stuttgart (dpa/lsw) – Verunglückt der Ehepartner und wird bewusstlos, haben Eheleute künftig per Gesetz ein Notvertretungsrecht. Dieses gilt auch bei schwerer Erkrankung, wie der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) am Freitag in Stuttgart mitteilte.

Der Bundesrat beschloss eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und machte damit den Weg für das Notvertretungsrecht unter Eheleuten frei. Dafür hatte der Südwesten seit Jahren geworben.

Wolf sagte, die große Mehrheit der Bevölkerung gehe seit jeher ganz selbstverständlich davon aus, dass im Notfall medizinische Entscheidungen für einen Ehepartner getroffen werden könnten. «Das war bislang aber nicht der Fall. Mit der Gesetzesreform wird nun umgesetzt, was die Menschen zwar irrtümlich, aber ganz natürlich als selbstverständlich ansehen.»

Künftig könne der vertretende Ehegatte beispielsweise in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen sowie ärztliche Aufklärung entgegennehmen. Eine Ehegattenvertretung sei zum Beispiel dann ausgeschlossen, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner zuvor einen entgegenstehenden Willen geäußert oder in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich eine andere Person bevollmächtigt habe. Das Notvertretungsrecht sei außerdem auf sechs Monate begrenzt.