DLRG-Rettungswache darf sich über Zuschüsse freuen

DLRG-Rettungswache darf sich über Zuschüsse freuen
Dank einer finanziellen Förderung kann die DLRG besser planen. (Bild: DLRG - Stadt Wangen)

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Wangen – Die DLRG erhält einen Zuschuss des Landes für den Bau einer neuen Rettungswache beim Wangener Freibad Stefanshöhe. Der DLRG-Landesverband Württemberg e.V. erhält – so das Regierungspräsidium Tübingen – einen Förderanteil von rund 600.000 Euro für den Neubau der Wasserrettungswache beim Freibad.

Damit wird – so die Stadt Wangen – zum einen eine schnelle Hilfe für die Bevölkerung bei Unfällen und medizinischen Notfällen an, auf und in Gewässern sichergestellt. Zum anderen ermögliche der Neubau eine zeitgemäße und sichere Unterbringung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.

Zur Investitionsförderung des Rettungsdienstes fließen aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg in diesem Jahr insgesamt rund 835.000 Euro in den Regierungsbezirk Tübingen. „Mit den Fördermitteln tragen wir zur Verkürzung der Eintreffzeit am Notfallort und damit zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen bei“, erklärt Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger.

Und weiter: „Diese Förderung ist insbesondere bei der Berg- und Wasserrettung unverzichtbar. Die engagierten ehrenamtlichen Einsatzkräfte dieser Sonderrettungsdienste leisten unschätzbare Arbeit, und das unterstützen wir gerne.“

Gefördert werden könnten der Neubau, der Umbau, die Sanierung und die Erstausstattung von baulichen Anlagen der Hilfsorganisationen. Das Regierungspräsidium Tübingen habe dieser Tage entsprechende Bewilligungsbescheide für zwei Vorhaben im Regierungsbezirk an die Landesverbände der Hilfsorganisationen versandt.

235.000 Euro erhält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V. für seine Bergwacht Württemberg und für die Sanierung der Bergrettungswache Isny. Die Investition ermögliche die zweckmäßige Unterbringung von Bergrettungsfahrzeugen und speziellem Bergrettungsgerät und trage dazu bei, die Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Bergrettungskräfte zu sichern.

Hintergrundinformationen:

Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums sei der Standort der jeweiligen Rettungswache.

Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehöre dabei der gesamte Prozess – von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel – bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen.

Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regle die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD).

Die Mittel würden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die aktuelle Mittelzuweisung umfasse die zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 und 2023.