Diese Öffnungsschritte sind im Landkreis Biberach ab Freitag, 28. Mai 2021 möglich

Eine Tafel mit den Worten
Eine Tafel mit den Worten "Wir freuen uns auf Euch" steht auf einer Tafel. (Bild: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst)

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Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach ist seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Damit treten die Einschränkungen durch die Bundesnotbremse ab Freitag, 28. Mai 2021, 0 Uhr außer Kraft.

Gleichzeitig treten die Regelungen des ersten von drei Öffnungsschritten entsprechend der Corona-Verordnung des Landes in Kraft.

Ab Freitag, 0 Uhr gibt es dadurch Lockerungen in vielen Bereichen. Unter anderem fällt die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr weg. Weiterhin dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene oder vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

Öffnen dürfen beispielsweise die Innen- und Außengastronomie, Beherbergungsbetriebe, Bibliotheken und Museen. Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen sowie Freizeiteinrichtungen im Freien, wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten etc. können ebenfalls öffnen.

Kontaktarmer Sport in Sportstätten und auf Sportanlagen im Freien ist wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen möglich. Zu Veranstaltungen des Profi- und Spitzensports sowie zu Kulturveranstaltungen im Freien dürfen bis zu 100 Zuschauer kommen.

In allen Einrichtungen muss eine Maske getragen und die Kontaktdaten müssen aufgenommen werden. Die Personenzahl wird beschränkt, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem negativen Testnachweis, einem Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Die Pflicht zur Vorlage eines Test-/Impf- oder Genesenen-Nachweises gilt auch für die Teilnahme an Angeboten und Aktivitäten, die in den Öffnungsstufen wieder möglich sind.

Körpernahe Dienstleistungen wie ein Friseurbesuch sind erlaubt unter der Bedingung, dass während des gesamten Aufenthalts eine medizinische Maske getragen wird. Ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest ist nur noch erforderlich, wenn die Maske während der Dienstleistung, zum Beispiel bei einer Rasur, abgenommen werden muss.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 m² zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Sinkt die Inzidenz in den kommenden 14 Tagen weiter, kann die Öffnungsstufe zwei in Kraft treten. Dann gibt es Lockerungen insbesondere bei Kulturveranstaltungen in Innenräumen und Schwimmbäder und Fitnessstudios dürfen beispielsweise wieder öffnen. In der Öffnungsstufe drei, die nach weiteren 14 Tagen mit sinkender Inzidenz in Kraft tritt, werden zum Beispiel mehr Personen bei Messen zugelassen.

Erst wenn die Inzidenz stabil unter 50 sinkt, sind etwa wieder Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten oder eine vollständige Öffnung des Einzelhandels möglich.

Steigt die Inzidenz drei Tage über 100, tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft und Lockerungen müssen zurückgenommen werden. Zeigt sich bei der Sieben-Tage-Inzidenz wieder eine steigende Entwicklung, kann es ebenfalls zu Rücknahmen von Lockerungen kommen.

Das Gesundheitsamt mahnt dringend zur Vorsicht und zum Einhalten der AHA-L Regeln, um die Fallzahlen auch tatsächlich weiter sinken zu lassen und um nicht zu riskieren, dass die Inzidenz wieder ansteigt.

Eine detaillierte Übersicht über die Öffnungsschritte finden Sie auf der Homepage des Landkreises Biberach.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)