Die Polizei rät: „Vorsicht bei Betrug mit gefälschten Wohnungsanzeigen“

Wenn eine Wohnungsanzeige zu verlockend klingt, seien Sie vorsichtig: Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld.
Wenn eine Wohnungsanzeige zu verlockend klingt, seien Sie vorsichtig: Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. (Bild: Canva)

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Eine tolle, voll ausgestattete Wohnung zu einem Schnäppchenpreis – ein Angebot, das zu gut ist, um wahr zu sein. Gerade bei Immobilienbörsen im Internet können Wohnungssuchende auf Betrüger hereinfallen.

Die Masche läuft fast immer gleich ab

Die Scammer (engl. für Betrüger) geben sich als Engländer oder Amerikaner aus, die die zu vermietende Wohnung geerbt hätten. Oder sie erzählen, sie hätten in der Vergangenheit in Deutschland gearbeitet und wollten die alte Bleibe nach einem beruflich bedingten Wechsel ins Ausland vermieten.

Nach einer Vorauszahlung der ersten Miete und der Kaution per Überweisung auf ein in- oder ausländisches Bankkonto oder per Bargeldtransfer sollen dem neuen Mieter die Schlüssel über einen Paketdienstleister oder eine Agentur geschickt werden.

Das Geld ist weg

Bei Nichtgefallen könne das Geld später zurückerstattet werden. Opfer sehen allerdings das Geld nie wieder und auch die Wohnung existiert oft gar nicht – oder gehört einem anderen Eigentümer, der vom Betrug selbst nichts mitbekommt.

Diese Anhaltspunkte können auf Betrug hinweisen:

Der klassische Kern einer betrügerischen Immobilienanzeige ist oft eine sehr günstige Wohnung, hervorragend renoviert – und das in gefragter Lage. Doch es gibt weitere Anhaltspunkte:

  • Fotos wie aus einem Katalog
  • Ungewöhnlich moderne Ausstattung
  • Immobilie passt nicht zur Wohngegend
  • Viel zu geringe Nebenkosten
  • Fehlende oder gefälschte Kontaktdaten
  • Kontakt auf Deutsch kaum möglich
  • Aufforderung zur Geldüberweisung vor eigentlicher Besichtigung
  • Aufforderung einer Kopie des Personalausweises
  • Verdächtige Kontonummer

Die konkrete Aufforderung zu einer Zahlung vor der Besichtigung ist unüblich

Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld. Erst nachdem sie die Interessenten bei einer Besichtigung persönlich kennengelernt haben, erfolgt die Übergabe der persönlichen Daten, wie Einkommensnachweise, Schufa-Selbstauskunft oder etwaige Bürgschaften.

Was Sie tun können, wenn Sie Immobilien-Betrügern aufgesessen sind:

  • Ihnen kommt eine Wohnungsanzeige verdächtig vor? Das Wichtigste in diesem Fall: Überweisen Sie kein Geldund geben Sie keine persönlichen Daten an.
  • Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Zur Info: Bei Zahlung per Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
  • Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeigen Zahlungen leisten. Wenn Sie als Wohnungssuchender auf eine betrügerische Anzeige hereingefallen sind und Sie Ihre Daten bereits an die Betrüger weitergegeben haben, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Das können Sie auch online tun.

Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen. Viele Internet-Portale mit Wohnungsinseraten haben einen Melde-Button: Wer eine verdächtige Anzeige entdeckt, kann das per Klick melden. Die Anzeigen werden dann überprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden sie offline geschaltet.

(Pressemitteilung: Polizeiliche Kriminalprävention)