Die Polizei klärt auf: Wie können sich Kinder vor Anmache im Netz schützen?

Cybergrooming ist Missbrauch im Netz.
Cybergrooming ist Missbrauch im Netz. (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention/Ralf Klamann)

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Die aktuelle Gesetzesänderung vom Juni 2021 stellt es klar: Sexueller Kindesmissbrauch kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Das wirkt sich vor allem auf Taten im Internet aus, bei denen Täter auf digitalem Weg sexuelle Kontakte zu Minderjährigen suchen. Beim so genannten Cybergrooming versuchen Täter ihre minderjährigen Opfer zu sexuellen Handlungen vor der Web-Kamera zu überreden.

Die Täter verleiten Kinder zu sexuellen Handlungen vor laufender Kamera

Der Paragraf 176a (StGB) stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind unter Strafe. Gemeint sind damit auch Handlungen, die vor allem beim Cybergrooming verwirklicht werden. Dabei suchen Täter über Chats und Messenger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Das Ziel: Sie wollen die Kinder zu sexuellen Handlungen verleiten – vor laufender Kamera.

Cybergrooming: Der Versuch ist strafbar

Es ist nicht nur strafbar, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden, sondern auch strafbar ihnen pornografische Inhalte zu zeigen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat. 

Erwachsene geben sich im Netz bisweilen als Gleichaltrige aus

Cybergrooming kann überall dort stattfinden, wo Kontakt über digitale Medien möglich ist: in sozialen Netzwerken, wie Facebook und Instagram, in Chats, Foren oder über Messenger wie WhatsApp, auf Spieleseiten, in Spielenetzwerken etc. Jungen und Mädchen können dort auch schnell mit pornografischen oder sogar kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden.

Vielen Kindern und Jugendlichen ist zudem nicht bewusst, dass sich Erwachsene im Internet bisweilen als Gleichaltrige ausgeben, um auf diese Weise schlimmstenfalls einen realen Missbrauch anzubahnen. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Cybergrooming. Zudem gehört es für viele junge Menschen schon fast dazu, dass im Netz freizügige Fotos veröffentlicht werden, um anderen zu imponieren. Dadurch steigt das Risiko, belästigt zu werden.

3 Tipps wie Eltern über Cybergrooming aufklären: 

Kinder begleiten: Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.

Schwierigkeiten besprechen: Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online-Probleme“.

Auffälligkeiten und Verstöße melden: Sichern Sie Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet und wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: [email protected] und www.internet-beschwerdestelle.de.  Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention)