Die etwas andere Umtausch-Schlacht

Umtausch nach dem Weihnachtsshopping / Symbolbild
Umtausch nach dem Weihnachtsshopping / Symbolbild (Bild: Anna Shvets von Pexels)

Der Schal ist zu bunt, das Parfüm riecht zu streng und das Computerspiel war das Falsche: Was tun, wenn die Geschenke keine Freude bereiten und die Geschäfte nach Weihnachten wegen eines Lockdowns geschlossen sind? Wie sieht es mit Umtauschrecht und Garantie aus, wenn ein Weihnachtsgeschenk defekt ist oder so gar nicht gefällt? Was geschieht mit meinem Umtauschrecht?

Jetzt heißt es zu unterscheiden – Sachmangel oder Garantiefall? Bei Garantie: Ist das Herrenhemd zu klein gekauft worden oder das Gesellschaftsspiel gefällt nicht, muss der Händler nichts zurücknehmen – es beruht auf Kulanz. Auf Grund der derzeitigen Situation kann es natürlich auch sein, dass der Laden pleite ist. Im Normalfall sind aber viele Händler bereit, die Waren umzutauschen. Es braucht jetzt eben Geduld.

Ist das Geschenk defekt oder weist einen Mangel auf, dann greift die Mängelhaftung oder auch Gewährleistung. Wenn der Wasserkocher oder die Bohrmaschine nicht funktionieren, muss der Händler Abhilfe schaffen: Reparieren, umtauschen oder letztendlich zurücknehmen. Das Reklamationsrecht geht bis zu zwei Jahren. Wer im Online-Shop eingekauft hat: Hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, ohne Angabe eines triftigen Grundes. Am sichersten ist es, wenn man per Mail oder Brief schnell widerruft. Der Händler muss das Geld innerhalb von 2 Wochen zurückerstatten.

Ist ein Geschenk personalisiert –z.B. es wurde ein Name auf ein Handtuch gestickt, kann der Händler mit diesem Produkt nichts mehr anfangen. Hier ist in der Regel der Umtausch ausgeschlossen.

Bis zum 31. Dezember wurde bei uns in Deutschland die Mehrwertsteuer gesenkt – der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Wer Geschenke mit gesenkter Mehrwertsteuer gekauft hat und erst im neuen Jahr umtauscht, muss folgendes wissen: „Rückerstattet wird nur der Betrag, der auch beim Kauf bezahlt wurde“.

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Wie ist die Rechtslage?

Bei einwandfreier Ware ist kein Händler zum Umtausch verpflichtet. „Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein“, sagt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Schließlich wollten sie Kunden zu Stammkunden machen.

Das Problem: Wegen der Corona-Pandemie sind die meisten Läden voraussichtlich bis zum 10. Januar geschlossen. Das bedeutet, dass ein Umtausch im stationären Handel erst wieder möglich ist, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen.

Und was gilt, wenn im Laden gekaufte Ware mangelhaft ist?

Ist die Ware defekt oder fehlen Teile, dann haben Käufer einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatz. „In solchen Fällen ist der Händler verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen“, erklärt Rehberg.

Die sogenannte gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre – oft auch Mängelhaftung genannt. „Für die Beseitigung eines Mangels ist in diesen 24 Monaten immer der Händler und nicht der Hersteller zuständig“, erläutert Rehberg.

Verbraucher sollten sich keinesfalls abwimmeln oder an den Hersteller verweisen lassen. Weist die Ware nach dem Umtausch oder dem zweiten Reparaturversuch immer noch einen Mangel auf, können Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten und ihr Geld zurückverlangen – oder die mangelhafte Ware behalten und den Kaufpreis reduzieren.

Allerdings gilt auch hier: Bei Reklamationen müssten Verbraucher sich gedulden, bis die Beschränkungen wieder aufgehoben sind, erklärt HDE-Sprecher Hertel. Die Reparatur oder der Umtausch gehe in der Regel nur, wenn der Laden offen sei.

Wer muss den Mangel beweisen?

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweispflicht beim Händler. Wer später einen Mangel geltend machen will, muss wissen: Der Händler kann vom Kunden nach sechs Monaten einen Nachweis verlangen. In dem Fall muss der Käufer also beweisen, dass die Ware schon beim Kauf einen Mangel hatte – in der Praxis nicht immer einfach.

Was gilt bei personalisierter Ware?

Personalisierte Ware, wie maßgeschneiderte Schuhe oder bestickte Handtücher, ist in aller Regel vom Umtausch ausgeschlossen. Denn: Der Händler kann die Produkte nicht mehr anderweitig verkaufen.

Welche Umtauschoptionen gelten in Online-Shops oder bei Apps?

Bei online bestellten Waren gilt in aller Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das heißt, Kunden können in dieser Zeit die Ware zurückschicken und bekommen ihr Geld zurückerstattet. „Gründe für den Widerruf müssen sie nicht nennen“, so Rehberg. Die Kosten für die Rücksendung kann der Anbieter dem Kunden auferlegen.

Ausgenommen vom Umtausch in Online-Shops und Apps ist allerdings – wie im Laden auch – personalisierte Ware. Manchmal sind auch bestimmte Waren aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen. „Das betrifft zum Beispiel Zahnbürsten, die nicht mehr original verpackt sind“, zählt Schröder beispielhaft auf.

Informationen, welche Waren vom Umtausch ausgeschlossen sind, finden Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Was gilt für Waren mit gesenkter Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer wurde in Deutschland befristet bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt – der reguläre Steuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent.

Wer Ware 2020 mit gesenkter Mehrwertsteuer gekauft hat und erst 2021 umtauscht, muss wissen: „Rückerstattet wird immer nur der Betrag, der auch beim Kauf bezahlt wurde“, so Schröder. Der Kunde erhält also beispielsweise den Betrag inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer zurück. (af/dpa)

Vor Weihnachten wird eingekauft und kurz nach Weihnachten wieder umgetauscht. So geht es jedes Jahr. Doch was, wenn die Geschäfte dieses Jahr wegen Lockdown geschlossen sind?

Auch das Geschäft nach Weihnachten wird dieses Jahr ein Besonderes, denn wie kann ich Geschenke umtauschen, wenn die Geschäfte zu sind und was ist mit den Fristen zum Umtausch? Bernd Wolf aus der SWR-Rechtsredaktion klärt die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Umtauschrecht in diesem Jahr.

Was wird aus meinem Umtauschrecht, aus meiner Garantie, wenn ein Weihnachtsgeschenk defekt ist oder mir nicht gefällt, die Filiale aber wegen eines Lockdowns mehrere Wochen geschlossen hat?

Erstmal ist zu unterscheiden: Ist es ein Fall der Garantie oder liegt ein Sachmangel vor? Zur Garantie: Die Kundin oder der Kunde hat sich also beispielsweise in der Blusen-Größe vertan, oder die Kamera gefällt doch nicht und deswegen will sie beziehungsweise er sie zurückgeben. Dann ist der Händler nicht verpflichtet, sie zurückzunehmen; es ist eine freiwillige Leistung, Kulanz – und deswegen könnte er auch sagen: Nein, jetzt im Shutdown nehme ich die Ware nicht zurück, mein Laden bleibt zu. Und vielleicht nehme ich sie auch gar nicht zurück, weil ich nach dem Shutdown pleite bin. Erfreulicherweise sind die meisten Händler aber auch jetzt so kulant, wie sie es im Frühjahr waren, das bestätigen die Verbraucherzentralen.

Und das muss ich hinnehmen?

Eine Möglichkeit gibt es schon: Sich beim Kauf schriftlich zusichern lassen, dass der Händler zu seiner üblichen Garantie steht, zum Beispiel auf der Rückseite des Kassenbons. Dann wird die Garantie Bestandteil des Vertrages. Dann muss er umtauschen beziehungsweise zurücknehmen.

Was ist, wenn der Artikel kaputt ist? Gilt da was anderes?

Dann handelt es sich um eine Gewährleistung, die ist gesetzlich vorgeschrieben; also wenn der Bohrhammer nicht funktioniert oder die Handtasche hat ein Loch, dann muss der Händler Abhilfe schaffen, also reparieren, umtauschen oder zurücknehmen. Bis zu zwei Jahren hat die Kundin oder der Kunde ein Reklamationsrecht. Wir haben jetzt dreieinhalb Wochen Shutdown, um diese Zeit verlängert sich das Rückgaberecht im Laden.

Wie ist es beim Einkauf im Online-Shop?

Es gilt wie bisher das 14-tägige Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen. Am besten per Mail, Fax oder Brief widerrufen. Dann die Ware an den Verkäufer zurücksenden. Oft reicht das schon. Der Händler muss das Geld innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten. Viele bieten aus Kulanz auch verlängerte Rückgabefristen für den Online-Einkauf an. Am besten vor dem Kauf über eine möglicherweise verlängerte Rückgabefrist im Online-Shop informieren.