Der Saisonstart in den Bädern findet später statt

Wassersportler / innen müssen sich noch etwas in Geduld üben.
Wassersportler / innen müssen sich noch etwas in Geduld üben. (Bild: Pixabay)

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Konstanz – Die Bädergesellschaft Konstanz (BGK) wird in den kommenden Tagen – laut städtischer Mitteilung – in den frei zugänglichen Strandbädern noch keine Wasseraufsicht einsetzen. Die Strandbäder blieben aber unverändert zugänglich.

Mitte Mai beginne normalerweise in Konstanz die Strandbad-Saison. Zu erkennen sei dies an der Konstanzer Bäderflagge, die immer gehisst ist, wenn eine Wasseraufsicht vor Ort ist. Jedoch ist gegenwärtig gemäß der Bundes-Notbremse noch kein öffentlicher Badebetrieb erlaubt.

In den vergangenen Tagen hat sich – so die Stadt Konstanz weiter – gezeigt, dass sich bei gut besuchten Liegewiesen nur wenige Personen vollständig in den See begeben haben. Die BGK warte daher die weitere Entwicklung und die Vorgaben durch Landesverordnungen ab. „Wir hoffen sehr, dass sich die Infektionslage schnell weiter verbessert, damit bald regulärer Badebetrieb möglich ist“, hofft BGK-Geschäftsführer Robert Grammelspacher.

Die DLRG werde ihren Rettungsdienst im Schulterschluss mit den BGK im Strandbad Horn an den Wochenenden beginnen, sobald die Wasseraufsicht startet. Die Bodensee-Therme und das Rheinstrandbad seien nach wie vor geschlossen.

Mindestabstände und Vorsichtsmaßnahmen:

Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist weiterhin strikt einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgabe noch lange Zeit Gültigkeit behält. Die BGK ergreift zudem einige Vorsichtsmaßnahmen. Die Badeflöße und Bojen sind, wie schon 2020, an Land. Die beiden Kinderplanschbecken in den Strandbädern Horn und Litzelstetten werden nicht in Betrieb genommen.

Die Netze an den Beachvolleyball- und Kleinspielfeldern in den Strandbädern wurden ebenso wie an den städtischen Anlagen bis auf weiteres entfernt. „In den vergangenen Tagen war zu beobachten, dass die Spielfelder genutzt, die Abstände aber nicht eingehalten wurden, so wie es die Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen eigentlich vorsieht“, berichtet der Geschäftsführer.

Hunde und Räder verboten:

In den Strandbädern sind Hunde und Fahrräder ganzjährig verboten. Dies ist in der Haus- und Badeordnung sowie in der städtischen Polizei- und Umweltsatzung grundsätzlich verankert. Die BGK weist zudem auf die eindeutige Beschilderung an allen Eingängen hin. Robert Grammelspacher: „Es gibt leider nach wie vor Gäste, die sich nicht daran halten. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.“