Demenzkranker verhungert: Ehefrau und Sohn vor Gericht

Ein Frau (r) und ihr Sohn betreten den Gerichtssaal im Amtsgericht.
Ein Frau (r) und ihr Sohn betreten den Gerichtssaal im Amtsgericht. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

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Nur noch 34 Kilogramm wog ein an Demenz erkrankter Mann, bevor er verhungerte. Die Witwe und der Sohn sitzen wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank. Warum haben sie keinen Arzt geholt?

Würzburg (dpa/lby) – Sie sollen zugelassen haben, dass ihr demenzkranker Ehemann und Vater verhungerte. Warum riefen die Ehefrau und der Sohn im August 2017 keinen Arzt für den damals 51-Jährigen? Diese Frage stand zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Amtsgericht Würzburg im Mittelpunkt der Verhandlung. Der Tod durch Verhungern hätte verhindert werden können, davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Sie wirft der 52-Jährigen und dem 24-Jährigen fahrlässige Tötung vor (Az.: 803 Js 19428/17).

Der 51-jährige Ehemann und Vater soll mindestens vier Jahre vor seinem Tod an Alzheimer-Demenz gelitten haben. Seine Ehefrau pflegte ihn und hatte Vollmachten. Der Sohn lebte im selben Haushalt im Landkreis Würzburg, kümmerte sich laut Anklage um den Vater und hatte ebenfalls eine Gesundheitsvollmacht.

Spätestens seit Sommer 2017 soll sich der Zustand des Mannes verschlechtert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er kaum mehr Nahrung aufnehmen konnte. «Haut und Knochen», sei der 51-Jährige gewesen, sagte der Mediziner, der den Tod feststellte, vor Gericht. Da ihm keine Patientenverfügung vorgelegt werden konnte, die explizit keine künstliche Ernährung und keine Flüssigkeitsgabe verlangte, rief er die Polizei.

Bei einer Obduktion wurde festgestellt: Der Mann wog 34 Kilogramm bei einer Größe von 1,78 Metern. Laut Anklage hatte es eine Patientenverfügung gegeben, diese sei aber undatiert gewesen.

Für die Vernehmung der Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Laut einem Gerichtssprecher soll die Ehefrau über ihre persönliche Überforderungen und die Unfähigkeit, Hilfe anzufordern, berichtet haben. Der Sohn habe sich durch die Verschlechterung des Gesundheitszustandes seines Vaters ebenfalls stark belastet gefühlt und sich mehr und mehr aus der Pflege zurückgezogen. Einem Polizeibeamten zufolge hatte es keine Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung gegeben.

Dass der Mann schon immer sehr schlank gewesen sei, bestätigten drei Ärzte vor Gericht, die ihn behandelt hatten. Gewichtsverlust sei zudem ein gewöhnliches Symptom bei Demenz, erklärte einer.

Alzheimer ist laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft die häufigste Ursache für eine Demenz. Beginnt die chronische Krankheit vor dem 65. Lebensjahr, soll sie meist rascher als im höheren Alter fortschreiten.

Das Urteil ist für den 8. Juli geplant.