Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, ihre Tiere registrieren zu lassen

Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, ihre Tiere registrieren zu lassen
Aufruf an Geflügelhalter Tiere zu registrieren / Symbolbild (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Landkreis Sigmaringen – Die Bekämpfung der im südbadischen Raum grassierenden Geflügelpest macht deutlich, wie wichtig es ist, dass auch kleine Hobbytierhaltungen registriert sind. Der Kreis Sigmaringen ist glücklicherweise nicht von der bzw. der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) oder Vogelgrippe betroffen. Aber anlässlich der Lage in der Nachbarregion weist das Veterinäramt auf die immer schon geltende Registrierungspflicht für alle Nutztierhalter hin.

Die Melde- bzw. Registrierungspflicht gilt für alles gewerblich oder zu Hobbyzwecken gehaltene Geflügel, dazu gehören insbesondere alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Laufvögel, unabhängig von der Zahl des gehaltenen Geflügels.

Jährlich mit Beginn des Frühjahrs ziehen viele Zugvögel aus den südlichen Winterquartieren in die Brutgebiete im Norden und überfliegen dabei Baden-Württemberg.
Der Landkreis Sigmaringen mit seinen zahlreichen, für Zugvögel attraktiven Feuchtbiotopen, den Zielfinger Seen, den Sauldorfer Seen und natürlich der Donau lockt die Durchreisenden mit Rast- und Ruheplätzen. Die Möglichkeit eines verstärkten Kontaktes zwischen Haus- und Wildgeflügel besteht vor allem im Frühling und Herbst.

Alle Geflügelhalter/-innen, die bisher noch keine Registrierung in die Wege geleitet haben, werden gebeten, dies spätestens bis 15. Mai 2021 nachzuholen. Den Vordruck des „Tierhalterantrags für Nutztiere“ ist unter www.landkreis-sigmaringen.de/tierhalterregistrierung abrufen.

Der ausgefüllte Tierhalterantrag kann postalisch oder per Email an die unten genannte Adresse geschickt werden.

Alle Geflügelhalter/-innen, die bereits registriert sind, werden gebeten, ihre Meldung zu überprüfen und wesentliche Änderungen bzgl. der Haltung (z. B. bei der Tierart, der Anzahl der gehaltenen Tiere, der Halter, …) mitzuteilen.

Mögliche Kontrollen sind – bei Nichtregistrierung der Tierhaltung – kostenpflichtig. Die Nichtregistrierung ist zudem Bußgeld bewehrt.

Für Fragen ist das Veterinäramt wie folgt zu erreichen: Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz, Telefon: 07571 / 102 7521- [email protected]

(Quelle: Landkreis Sigmaringen)