Das städtische Bürgerbüro Bad Waldsee informiert über Neuerungen beim Kinderreisepass, die seit 1.Januar 2021 gelten

Das städtische Bürgerbüro Bad Waldsee informiert über Neuerungen beim Kinderreisepass, die seit 1.Januar 2021 gelten
Reisepass / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Was hat sich zum 1. Januar geändert?
Werden Kinderreisepässe neu beantragt, dürfen diese nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden.
Die neue Gültigkeitsdauer entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards und dient dem Schutz der Identität der Kinder.

Ist eine Verlängerung weiterhin möglich?
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses innerhalb der Gültigkeitsdauer ist weiterhin möglich.

Auch in diesem Fall beträgt die Gültigkeitsdauer maximal zwölf Monate.

Behalten bereits ausgestellte Kinderreisepässe ihre Gültigkeit?
Ja, sie sind bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Gibt es eine Alternative zum Kinderreisepass?
Wünscht die antragstellende Person ein mehrere Jahre gültiges Dokument, kann ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?
Für das Beantragen eines Kinderreisepasses ist erforderlich:

  • Persönliche Anwesenheit des Kindes im städtischen Bürgerbüro oder bei der Ortschaftsverwaltung,
  • Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten bei gemeinsamem Sorgerecht, Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (Ausweisdokument beider Eltern),
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr),
  • Augenfarbe und Größe,
  • Bisheriger Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind bei der Antragstellung selbst unterschreiben. Ein Kinderreisepass kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer etwa eine Woche.
Aufgrund der Pandemie-Situation ist das Beantragen nur nach Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen gibt es auf https://www.bad-waldsee.de/buerger/info-service/buergerbuero/