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Das Recht auf Ihrer Seite – Was tun im KFZ-Schadenfall

Das Recht auf Ihrer Seite – Was tun im KFZ-Schadenfall
Das KFZ-Sachverständigenbürogeführt von Janine und Andreas Stumpf, befindet sich in Sigmarszell. (Bild: David Balzer)

Ein Parkrempler. Ein Verkehrsteilnehmer hat beim Ausparken Ihr Fahrzeug beschädigt. Keine große Sache. Denkt man. Durch die Komplexität der modernen Fahrzeugtechniken entpuppt sich der vermeintlich geringe Blechschaden oftmals im Nachhinein größer als erwartet. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, wie es im Schadenfall weitergeht und welche Rechte man als Geschädigter hat.

Entscheidend ist im Schadenfall die Beweissicherung sowie die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallsschadens (Bagatellgrenze 1000€) sowie der Reparaturkosten durch einen qualifizierten, unabhängigen KFZ-Sachverständigen vornehmen zu lassen.

Andreas Stumpf ist seit über 25 Jahren in der Branche tätig und als zertifizierter Sachverständiger (IFS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen Ihr richtiger Ansprechpartner. „Ich möchte die Menschen sensibilisieren, sich in jedem Fall einen objektiven Rat einzuholen“, sagt Stumpf.

Andreas Stumpf ist als zertifizierter Sachverständiger (IFS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen Ihr richtiger Ansprechpartner.
Andreas Stumpf ist als zertifizierter Sachverständiger (IFS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen Ihr richtiger Ansprechpartner. (Bild: David Balzer)

Auch ein durch die Werkstatt erstellter Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und umfasst in der Regel nur die Höhe der Reparaturkosten. Ohne unabhängiges Schadengutachten ist es also unmöglich, alle Schadenpositionen zu erfassen. Dies gilt sowohl für die Reparaturkosten als auch für eine eventuelle Wertminderung, die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) und des Restwerts (Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall).

Der KFZ-Sachverständige arbeitet stets äußerst präzise und hält sämtliche Schäden mit der Kamera fest.
Der KFZ-Sachverständige arbeitet stets äußerst präzise und hält sämtliche Schäden mit der Kamera fest. (Bild: David Balzer)

Die vorrangige und immer stärker werdende Interessenslage des Versicherers ist das Sparpotential im Rahmen der Schadensteuerung, jedoch immer auf Kosten des Geschädigten. Es versteht sich von selbst, dass der Zahlungspflichtige die Schadenhöhe nicht objektiv festlegen würde. „Deswegen gebe ich in der Regel ich auch die Empfehlung, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten, der im Namen des Geschädigten den Regulierungsprozess mit der Versicherung führt“, führt Andreas Stumpf weiter aus.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei einem unverschuldeten Unfall der Schädiger die Kosten des Sachverständigen und des Rechtsanwalts zu tragen. „Auf dieses Recht sollten Sie sich berufen“, empfiehlt der Sachverständige mit Nachdruck.

Entscheidend ist im Schadenfall die Beweissicherung sowie die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallsschadens.
Entscheidend ist im Schadenfall die Beweissicherung sowie die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallsschadens. (Bild: David Balzer)

Kontakt:

KFZ-Sachverständiger Andreas Stumpf, Bodenseestraße 152c, 88138 Sigmarszell.

Weitere Infos auf: www.stumpf-andreas.de