Das ändert sich im neuen Jahr

Das ändert sich im neuen Jahr
Im neuen Jahr kommen auf den Verbraucher einige Änderungen zu. (Bild: pixabay)

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Auch in 2022 gibt es einige Änderungen, die auf jeden zukommen werden. An dieser Stelle erfahren Sie, wie sich dies konkret auf Sie auswirken könnte.

Erhöhung der Portokosten zum 01.01.2022

Zum Jahresbeginn steigen die Gebühren fürs Porto. Diese Änderung, die 4,6 Prozent ausmacht, kommt wegen steigender Kosten und Löhne. Die letzte Anpassung des Portos war 2019. Die wichtigsten Veränderungen sind die Erhöhung des Standardbriefes von 80 Cent auf 80 Cent sowie eine Postkarte von 60 Cent auf 70 Cent.

Die wesentlichen Änderungen haben wir nachfolgend zusammengefasst:

ArtikelNeues PortoAltes Porto
Standardbrief  85 Cent80 Cent
Postkarte70 Cent60 Cent
Kompaktbrief   1 Euro90 Cent
Großbrief1,60 Euro1,55 Euro
Bücher- und Warensendung 500g1,95 Euro1,90 Euro
Bücher- und Warensendung 1000g2,25 Euro2,20 Euro

Kein Fahrkartenverkauf mehr im Zug

Die Möglichkeit, im Zug ein Bahnticket zu kaufen, entfällt ab dem 01.01. Möglich ist dann nur noch die Nutzung der Bahn-App oder die Internetseite bahn.de bis 10 Minuten nach Abfahrt des Zuges. Allerdings muss zwischen dem Einstiegsbahnhof und dem ersten Haltebahnhof eine Fahrzeit von mehr als zehn Minuten dazwischen liegen.

Einfacheres Kündigen von Verträgen

Verträge, die im Internet abgeschlossen werden, können künftiger einfacher gekündigt werden. Ab 01.07. muss für diese Verträge, die ein „Dauerschuldverhältnis“ darstellen, ein Kündigungsbutton vorhanden sein, damit Verbraucher ihre Verträge einfacher beenden können.

Eine weitere Regelung für Verträge sieht vor, sollte der Vertragsabschluss nach dem 01.03.2022 stattfinden, dass die Kündigungsfrist dann nur noch einen Monat betragen darf. Bisher galt, dass der Vertrag sich dann z. B. um die bisherige Vertragslaufzeit verlängert. Dies ist nicht mehr zulässig, so dass man künftig auch nach Ablaufen eines Monats wieder aus dem Vertrag „aussteigen“ kann.

Krankschreibung und Rezept wird elektronisch

Bereits zum 01. Januar sollte das elektronische Rezept zur Pflicht für Arztpraxen gemacht werden. Allerdings ist dies technisch noch nicht in jeder Arztpraxis umsetzbar, deshalb wird die Pflicht bis auf weiteres verschoben.

Sofern es technisch schön möglich ist, bekommen gesetzlich Versicherte einen QR-Code fürs Smartphone oder ausgedruckt.

Auch die E-Krankschreibung wird zum 01.01.2022 neu geregelt: Hier müssen Arztpraxen ab diesem Datum die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen senden (Pflicht). Ein halbes Jahr später, zum 01.07.2022 soll dann die Übermittlung der Krankschreibung von den Krankenkassen an den Arbeitgeber ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen. Somit entfällt die Pflicht des Arbeitnehmers, die ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen.

Führerscheine müssen umgetauscht werden

Eine neue Richtline der EU macht es notwendig, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2021 ausgestellt wurden, bis zum Jahr 2033 in fälschungssichere Führerscheine im Scheckkarten-Format umgetauscht werden müssen. Somit müssen Autofahrer, die innerhalb den Jahren 1953 und 1958 geboren sind, sich sputen: Die Umtauschfrist für diese Führerscheine endet am 19.01.2022. Es laufen jedoch gerade Überlegungen der Verkehrsminister, dass bis 19.07.2022 keine Bußgelder verhängt werden, da es aufgrund der Corona-Pandemie zu längeren Wartezeiten kommen könnte.

Benzin und Diesel werden teurer

Bisher sind 25 Cent pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid fällig. Dies erhöht sich ab 2022 auf 30 Cent. Diese Kostensteigerung entsteht dadurch, dass die CO2-Stuer angehoben wird. Die Berechnungen des ADAC gehen davon aus, dass sich Diesel und Benzin um ungefähr je eineinhalb Cent pro Liter verteuern.

Im Gegenzug wird die Pendlerpauschale um fünf Cent erhöht (ab dem 21. Kilometer) – diese beträgt dann 35 Cent pro Kilometer.

Erhöhung des Mindestlohns

Ab 01. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn erhöht. So steigt er zum 01.01. auf 9,89 € und dann zum 01. Juli auf 10,45 €.  Der Mindestlohn soll dann, so möchte es die Ampelkoalition, auf 12 Euro angehoben werden.

Plastiktüten werden verboten

Zum Jahresbeginn gibt es an den Kassen im Supermarkt eine wesentliche Änderung: Plastiktüten aus Plastik dürfen nicht mehr verkauft werden. Dabei geht es um die sogenannten „leichten Kunststofftragetaschen“. Weiterhin dürfen jedoch am Obst- und Gemüsestand die Plastikbeutel genutzt werden.