Coronavirus: Testpflicht für Grenzgänger und -pendler bei Einreise in den Freistaat Bayern aufgehoben

Grenzpendler und Grenzgänger müssen sich seit 23. Februar nicht mehr testen lassen, wenn sie in den Freistaat Bayern einreisen. / Symbolbild
Grenzpendler und Grenzgänger müssen sich seit 23. Februar nicht mehr testen lassen, wenn sie in den Freistaat Bayern einreisen. / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Lindau (Bodensee) – Seit 23. Februar müssen sich Grenzpendler und Grenzgänger, wenn sie in den Freistaat Bayern einreisen nicht mehr testen lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hatte gestern die Allgemeinverfügung „Testnachweis von Einreisenden“ angepasst.

Grenzpendler und Grenzgänger müssen unabhängig davon jedoch prüfen, ob es in dem jeweiligen Einreiseland andere Regelungen zu beachten gilt. Das Testangebot im Lindauer Testzentrum an der Bösenreutiner Steig bleibt jedoch trotzdem bestehen und wird auch für Testungen im Rahmen des sogenannten „Söder-Tests“ geöffnet. Zuvor war der Samstag den Grenzgängern aus den Nachbarländern vorbehalten. Das Angebot am Testzentrum wird nach wie vor stark nachgefragt. So haben im Februar bisher im Schnitt 300 Personen täglich das Angebot genutzt.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Bayerischen Testzentrums (Bösenreutiner Steig 33):

  • Montag bis Freitag: jeweils 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
  • Samstag: 13.30 Uhr bis 17 Uhr
  • Sonntag: 10 Uhr bis 13 Uhr

Weitere Informationen zum Testzentrum unter
www.landkreis-lindau.de/Coronavirus/Testzentrum