Coronavirus: Landratsamt hebt Liste der stark frequentierten Plätze auf

Coronavirus: Landratsamt hebt Liste der stark frequentierten Plätze auf
(Bild: pixabay)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Lindau (Bodensee) – Zum 01.12.2020 tritt die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Nachdem einige Regelungen der Lindauer Allgemeinverfügung nun in die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übernommen worden sind, wie z.B. die generelle Maskenpflicht auf Parkplätzen von Einzelhandelsbetrieben und auch vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen im Landkreis ist ein Festhalten an den bisherigen Regelungen nicht mehr verhältnismäßig.

Nach Rücksprache mit den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis hat das Landratsamt entschieden, keine zusätzlichen zentralen Begegnungsflächen zu benennen und damit die Umsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum des Landkreises zu lockern. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird damit zum 30.11.2020, 24:00 Uhr aufgehoben. Dies ist auch möglich, da einerseits die Infektionszahlen sinken und andererseits in den Wintermonaten nicht mit dichten Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zu rechnen ist.

Die Maskenpflicht gilt aber nach wie vor auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen, am Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann, in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, in Groß- und Einzelhandelsbetrieben sowie auf deren Parkplätzen, auf Märkten, in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in allen Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht.

Trotz gewisser Erleichterungen im Alltag werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten die AHA-AL (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen, CoronaApp benutzen, Lüften) zu berücksichtigen und soweit es möglich ist, Kontakte zu vermeiden. Nur durch ein umsichtiges Verhalten Aller können die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau gehalten und die neuerliche Anordnung stärkerer Eingriffe vermieden werden.

Hinweis zum Corona-Testzentrum im Landkreis Lindau / Gelände des Umladeund Wertstoffzentrums Lindau, Bösenreutiner Steig 33, 88131 Lindau (Bodensee)

Der Testbetrieb für Menschen mit Wohnsitz in Bayern ist immer sonntags von 10 bis 13 Uhr sowie von Montag bis Freitag jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Menschen mit außerbayerischem Wohnsitz z.B. in Baden-Württemberg oder Österreich können dort im Regelfall nicht getestet werden. Das Testangebot für Grenzpendler ist nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ersatzlos eingestellt.

Wichtiger Hinweis: Erkrankte Personen werden im Testzentrum nicht getestet, sondern sollen direkt telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) aufnehmen.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus gibt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Nummer 09131 6808-5101.

Eine Hotline der Staatsregierung gibt unter der Nummer 089-122 220 Auskunft zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.


Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es hier:
Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
https://www.lgl.bayern.de/
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Bundesministerium für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Kassenärztliche Vereinigung in Bayern (KVB)
https://www.kvb.de