Coronavirus: 3G-Regel gilt ab Mittwoch in Bus und Bahn

Coronavirus: 3G-Regel gilt ab Mittwoch in Bus und Bahn
3G-Regel gilt ab Mittwoch in Bus und Bahn. (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

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Durch das neue bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz, das am Mittwoch, November 2021 in Kraft tritt, dürfen ab dann nur noch Fahrgäste Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs nutzen, wenn sie die 3G-Regel einhalten, also entweder geimpft, genesen oder getestet sind.

Schülerinnen und Schüler sind von der 3G Regel ausgenommen, ein Schülerausweis sollte daher stets mitgeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, dieser darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden zurückliegen. Nachweise von Corona-Selbsttests sind jedoch nicht zulässig. Auch genesene oder geimpfte Fahrgäste müssen auf Verlangen einen Nachweis ihrer vollständigen Impfung bzw. ihres Genesenen-Status vorzeigen.

Weiterhin gilt eine Maskenpflicht bei der Nutzung von Bahnen und Bussen, an Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich von Bahnhöfen. Es muss dabei mindestens eine medizinische Maske getragen werden, zulässig sind auch FFP2-Masken.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske ärztlich bescheinigt aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker. Die Einhaltung der Regeln wird stichprobenmäßig kontrolliert. naldo bittet seine Fahrgäste, bei Bus- und Bahnfahrten im naldo eigenverantwortlich diese Regeln zu beachten, um so andere und sich selbst zu schützen.

Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:

  • das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
  • das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler und Schüler nicht unterwegs sind.
  • Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette

Weitere Informationen finden sich auch unter www.naldo.de/coronavirus.

(Pressemitteilung: Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (naldo))