Corona-Wochenrückblick und aktuelle Infos für den Bodenseekreis vom 7. Juni 2021

Coronavirus - Wochenrückblick für den Bodenseekreis
Coronavirus - Wochenrückblick für den Bodenseekreis (Symbolbild: pixabay)

WOCHENBLATT
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Am Montagnachmittag, 7. Juni 2021 lag die Gesamtzahl der registrierten Corona-Fälle im Bodenseekreis seit Beginn der Pandemie bei 7.677. Als akute Infektionsfälle galten zu Wochenbeginn 58 Personen. 16 Menschen wurden im Zusammenhang mit Covid-19 stationär in den Kliniken im Landkreis behandelt.

In der zurückliegenden Woche (Montag, 31. Mai bis einschließlich Sonntag, 5. Juni 2021) sind dem Gesundheitsamt Bodenseekreis insgesamt 32 neue Corona-Infektionsfälle gemeldet worden. In dieser Zeit wurde 21 Mal eine Virusvariante (Mutation) labordiagnostisch nachgewiesen. Der höchste 7-Tages-Wert je 100.000 Einwohner wurde in der zurückliegenden Woche vom RKI mit 27,1 am Mittwoch veröffentlich. Es wurden keine Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet.

Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen sind im Bodenseekreis insgesamt 112.604 Impfdosen verabreicht worden, davon 30.213 als Zweitimpfung. In der zurückliegenden Woche wurden im Landkreis 9.210 Impfungen verabreicht.

Maximal mögliche Öffnung im Bodenseekreis ab dieser Woche

Die neue Corona-Verordnung des Landes bringt seit Montag, 7. Juni 2021 zusätzlichen Schwung in die Öffnungen und Lockerungen für das öffentliche Leben im Bodenseekreis: Es gelten nun „Öffnungsschritt 3“ und darüber hinaus weitere Erleichterungen des Inzidenz-Status „unter 35“. Diese bringen gegenüber den bisherigen Vorgaben insbesondere erweiterte Öffnungszeiten für die Gastronomie sowie größere Personenzahl-Schlüssel ebenfalls für die Gastronomie, Lehrveranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Kulturveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und Sportveranstaltungen. Auch ist dann in der Außen- Gastronomie kein Test mehr nötig.

Unverändert bleiben allerdings die Kontaktbeschränkungen:

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind mit bis zu zehn Person aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen, damit beispielsweise Kindergeburtstage möglich sind.

Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelungen für „Öffnungsschritt 3“ sowie den Inzidenz-Status „unter 35“ gibt es unter www.bodenseekreis.de/corona. Hier zeigt das Landratsamt auch tagesaktuell den geltenden Öffnungs-Status sowie Links zu den umfangreichen Verordnungswerken des Landes.

Das Land hatte die Corona-Verordnung am Donnerstag (3. Juni 2021) erneut kurzfristig geändert. Diese wirkt ab Montag und im Bodenseekreis können die neuen Lockerungen auch sofort in vollem Umfang genutzt werden. Mit einer 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen kann „Öffnungsschritt 3“ in Kraft treten. Weil die täglichen, durch das RKI für den Landkreis veröffentlichten Inzidenzwerte gleichzeitig sogar durchgängig unter 35 lagen, können darüber hinaus die erweiterten Regeln des Status „unter 35“ greifen.

Überschreitet der Landkreis nach den täglichen RKI-Inzidenzwerten drei Tage in Folge den Wert 50, müssen die Lockerungen des Status „unter 35“ wieder zurückgenommen werden.

Alle weiteren Infos auf: www.bodenseekreis.de