Corona: Weitere Öffnungsschritte für den Landkreis Biberach ab Mittwoch, 9. Juni 2021

Corona: Weitere Öffnungsschritte für den Landkreis Biberach ab Mittwoch, 9. Juni 2021
"Shoppen. Ohne Termin. Ohne Test" steht auf dem Zettel im Schaufenster eines Bekleidungsgeschäfts. (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt)

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Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach liegt heute (8. Juni 2021) den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Damit treten ab Mittwoch, 9. Juni weitere Lockerungen in Kraft.

Unter anderem folgende Regelungen:

  • Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen sind Treffen mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten zulässig. Kinder bis 13 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • Im Einzelhandel ist Einkaufen wieder ohne Negativtest, ohne Terminvereinbarung und mit einer größeren Kundenzahl möglich.
  • Archive, Büchereien, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen können ohne vorherige Terminbuchung und ohne Testpflicht öffnen.

Darüber hinaus gelten entsprechend der neuen Corona-Verordnung die Regelungen der Öffnungsstufen eins bis drei unmittelbar. Ab Mittwoch, 9. Juni 2021 gelten mit Test- und Hygienekonzept unter anderem folgende Lockerungen:

  • Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen.
  • Veranstaltungen, wie Kulturveranstaltungen sowie notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. sind in Innenräumen mit bis zu 250 Teilnehmende erlaubt, im Freien mit bis zu 500 Teilnehmende.
  • Freizeitparks und sonstige Einrichtungen dürfen öffnen.
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen den Außen- und Innenbereich öffnen.

Landrat Dr. Heiko Schmid wendet sich anlässlich der Lockerungen an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises: „Die deutlich gesunkenen Infektionszahlen führen aktuell zu Inzidenz-Werten, die noch vor wenigen Wochen unerreichbar schienen. Diese Entwicklung lässt uns ein Stück weit aufatmen. Nach den vielen Monaten der Entbehrung freuen wir uns alle darauf, wieder etwas mehr Normalität im Alltag zu haben. Trotz allem berechtigtem Optimismus dürfen wir aber nicht leichtsinnig werden. Zu schnell könnten die hart errungenen Erfolge wieder gefährdet werden. Die Eigenverantwortung jeder und jedes einzelnen bleibt also groß. Bitte achten Sie weiterhin auf die Alltagshygiene und lassen persönlich die nötige Vorsicht walten.“

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen die genannten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.

Zusätzliche Lockerungen, wie beispielsweise der Wegfall der Testpflicht im Außenbereich von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, werden möglich, sobald die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter dem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Maßgeblich sind auch hier die veröffentlichten Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts.

Eine Übersicht aller Lockerungsschritte gibt es hier: https://www.wochenblatt-news.de/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnung-fuer-baden-wuerttemberg/