Corona-Warnstufe: Das gilt nun für den Besuch im Ravensburger Spieleland

Für den Besuch des Familienfreizeitparks sind nun wieder mehr Auflagen zu beachten.
Für den Besuch des Familienfreizeitparks sind nun wieder mehr Auflagen zu beachten. (Bild: Ravensburger Spieleland)

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Meckenbeuren (wb/dab) – Die Pforten des Spielelands sind noch geöffnet, allerdings müssen aufgrund der geltenden Corona-Warnstufe nun wieder mehr Regelungen für den Besuch des Familienfreizeitparks beachtet werden.

Alle nicht-immunisierten Besucher ab 6 Jahren benötigen für ihren Besuch im Ravensburger Spieleland nach aktuellen Regelungen einen entsprechenden 3G-Nachweis (getestet, genesen, geimpft). Für die Innengastronomie wird im Falle einer Testung ein PCR-Test benötigt. Der Berechtigungsnachweis wird dabei immer mit einem gültigen Lichtbildausweis direkt beim Einlass in den Park abgeglichen. Auch Schülerinnen und Schüler haben einen Altersnachweis vorzulegen.

Eine nicht-immunisierte Person ist eine Person, die weder im Sinne von § 4 Absatz 2 gegen Covid-19 geimpft noch von Covid-19 genesen ist. Nicht-immunisierte Personen haben einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorzulegen. Ebenfalls als getestete Person gilt eine asymptomatische Person, die:

  • das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist
  • Personen, die als Schülerin oder Schüler, an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen (z.B. Grundschule, sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule), wobei die Glaubhaftmachung durch ein entsprechendes Ausweisdokument mit Geburtsdatum (Schülerausweis, Krankenkarte, Kopie der Geburtsurkunde oder Testnachweis) zu erfolgen hat.
  • Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Das Spieleland-Team bittet zudem darum, Tagestickets vor dem Besuch online im Ticket-Shop zu kaufen. Im Reservierungstool des Freizeitparks kann man vorab einsehen, ob der Wunschtermin frei ist und diesen dann direkt buchen. Das Ticket ist generell die ganze Saison 2021 gültig (ausgenommen Aktions-Tickets). Stornierungen sind möglich, das Ticket verliert dadurch nicht die Gültigkeit. Der Einlass wird nur mit gültiger Reservierung und Tagesticket bzw. Saisonkarte gewährt.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossen Räumen wie z. B. den Shops oder den Restaurants sowie während der Attraktionsnutzung. Im Außenbereich, wie z. B. in Wartebereichen, muss eine medizinische Maske nur dann getragen werden, wenn der Abstand von mindestens 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt für alle Besucher ab 6 Jahren.

Ist es aus medizinischen Gründen nicht möglich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ist momentan kein Besuch des Ravensburger Spielelands möglich. Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, sowie Gäste mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder einer erhöhten Temperatur dürfen das Spieleland ebenfalls nicht betreten.