Corona-Verstöße bei Weingartener Gastronomen

Die Innenstadt von Weingarten – Symbolbild vom Sommer 2021.
Die Innenstadt von Weingarten – Symbolbild vom Sommer 2021. (Bild: David Pichler / Wochenblatt Media)

Weingarten (dpi) – Als „traurigen Rekord“ bezeichnet die Stadt Weingarten die Corona-Verstöße in Weingarten. Insgesamt 11.000 Euro müssen 17 Gastronomiebetriebe zahlen. Viele Gastronomen fühlen sich mit den Corona-Regelungen im Stich gelassen.

In zivil hatte das Ordnungsamt am 20. Januar zum Jahresanfang unangekündigte Corona-Kontrollen durchgeführt und hierbei verstießen ganze 17 von 28 Gastronomiebetrieben in Weingarten gegen die damals geltenden Regeln. Zwar teilte die Stadt mit, dass es eine Informationskampagne über die Corona-Regelungen des Weingartener Stadmarketings im Vorfeld gegeben habe, wie aber drei Gastronomen im Gespräch mit dem Wochenblatt erklärten, soll es dazu nicht gekommen sein.

„Vor einigen Monaten gab es das noch, aber seitdem sich die Regelungen quasi wöchentlich geändert haben, haben wir diese Informationen nicht mehr bekommen.“ erklärt ein Gastronom. „Ich möchte der Stadt hierbei aber auch keinen Vorwurf machen. Die Verantwortung für den Schlamassel liegt einzig und allein in Stuttgart bei der Landesregierung, die ändern die Regelungen nämlich so, wie es ihnen gerade passt und lassen uns im Regen stehen.“ so der Gastro-Chef weiter. Für die Kontrollen habe er aber grundsätzlich Verständnis.

Das gilt aktuell bei den Zutrittsregelungen in Baden-Württemberg

Wann darf ich meine Gäste reinlassen? Wer gilt als geimpft, wer als genesen?

Das gilt in der aktuell gültigen Alarmstufe 1:
In gastronomischen Betrieben gilt derzeit die 2G Regelungen, also geimpft oder genesen. Vollständig geimpfte Gäste dürfen, egal ob mit zwei oder drei Impfungen (Booster) – unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung – in einen gastronomischen Betrieb.

Die Genesung hingegen darf aber nur 90 Tage, also drei Monate, zurückliegen. Zwar gab es für diese Änderung scharfe Kritik mehrerer Verbände und Politiker, trotzdem haben Genesene quasi über Nacht ihren Status „Genesen“ verloren.

In einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) heißt es: „Der offizielle Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber höchstens 90 Tage in der Vergangenheit liegen“ so das Robert-Koch-Institut.

Beschwerden von Bürgern über Gastronomen führten teilweise zu Kontrollen

Carolin Schattmann, Pressesprecherin der Stadt Weingarten bestätigte, dass es vereinzelt Beschwerden von Bürgern über Gastronomen gab: „Es waren sowohl gezielte Kontrollen von Gaststätten, bei denen uns Beschwerden und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern vorlagen, als auch zufällige Kontrollen.“ so Schattmann.

„Die Stadt wird auch in Zukunft stichprobenartig kontrollieren, ob die Regeln richtig umgesetzt werden“ heißt es in einer Mitteilung. Kontrolliert wurde am 20. Januar, ob die Gastronomen den – damals geltenden – 2G-Plus Status ihrer Gäste korrekt überprüft hatten.

Laut neuster Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen Gastronomen die digitalen Impf- und Genesenen Nachweise scannen und mit einem Personalausweis abgleichen.