Pandemiefolgen Corona-Verdienstausfall: 340.000 Anträge auf Entschädigung

Leere Schreibtische stehen in einem Großraumbüro.
Leere Schreibtische stehen in einem Großraumbüro. (Bild: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Viele Arbeitsplätze bleiben während der Pandemie leer: Weil die infizierte Ärztin nicht zur Arbeit darf oder der Vater sich zu Hause um sein positiv getestetes Kind kümmern muss. Für den dadurch ausbleibenden Verdienst haben Hunderttausende beim Land Entschädigung beantragt.

Stuttgart (dpa/lsw) – Wer sich mit Corona infiziert hat und nicht zur Arbeit kann, bekommt unter Umständen Geld zurück: Rund 340.000 Anträge auf Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall sind bislang bei den Behörden im Südwesten eingegangen. Die dafür vom Land ausgezahlte Summe beläuft sich mittlerweile auf rund 247 Millionen Euro, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart auf Anfrage mitteilte.

Den Großteil der Anträge (91 Prozent) haben die zuständigen Regierungspräsidien bereits abgearbeitet. Rund 31.000 Anträge standen den Angaben des Ministeriums zufolge bis Mitte Juli noch aus. Im Schnitt dauere es drei bis vier Monate, bis ein Antrag bearbeitet sei, sagte der Sprecher. Dauere es in Einzelfällen länger, habe das meist mit fehlenden Angaben zu tun oder weil Nachweise nachgefordert werden müssten. Welche Berufsgruppen die Anträge stellen, erfasst das Land nicht. Der absolut überwiegende Teil der Anträge stammte bislang mit 97 Prozent von Angestellten, in 3 Prozent der Fälle wollten Selbstständige für einen Verdienstausfall Geld zurück.

Wer aufgrund einer Corona-Infektion vorübergehend nicht arbeiten konnte oder durfte, etwa weil er als Pfleger oder Arzt einem Tätigkeitsverbot unterlag oder sich absondern musste und deshalb Einbußen beim Verdienst hatte, kann eine Entschädigung beantragen. Auch Eltern, die sich aufgrund einer Infektion um ihre Kinder kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit können, fallen unter die Regelung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Ausfalls. In den ersten sechs Wochen wird der Verdienst komplett erstattet, danach noch 67 Prozent des Nettoverdienstes.

«Die in Baden-Württemberg geschaffenen Strukturen haben sich erfolgreich etabliert», teilte der Ministeriumssprecher mit. Der Bearbeitungsprozess laufe in den allermeisten Fällen reibungslos. Auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Baden-Württemberg sind bislang keine Probleme bei der Entschädigung für Verdienstausfälle bekannt, wie ein Sprecher sagte.

Die Kommunalverbände Städte-, Gemeinde- und Landkreistag in Baden-Württemberg hatten zuletzt aber gewarnt, dass Menschen künftig deutlich länger auf ihr Geld warten könnten. In der Regel kümmern sich die Gesundheitsämter bei den Stadt- und Landkreisen um Entschädigungen für krankheitsbedingte Verdienstausfälle. Um die Ämter während der Pandemie zu entlasten, hat die Landesregierung diese Aufgabe übergangsweise den Regierungspräsidien übertragen. Damit soll ab dem kommenden Jahr wieder Schluss sein. Die Kommunen beklagen aber die weiterhin große Belastung der Gesundheitsämter und befürchten eine Verzögerung der Verfahren. Dies wiesen das Sozial- und Innenministerium auch mit Verweis auf einen künftig erwarteten Rückgang der Anträge zurück.