Corona-Soforthilfe für Vereine: Anträge ab sofort möglich!

Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 beantragt werden. Förderung von max. 12.000 Euro möglich - ohne Rückzahlung.
Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 beantragt werden. Förderung von max. 12.000 Euro möglich - ohne Rückzahlung. (Bild: h kama)

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Aulendorf – Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen.

Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen (Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge etc.) und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen. Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in Baden-Württemberg, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind.