Corona-Schutzimpfung: Gemeinden bieten im Januar Impftage vor Ort an

Die kostenlose Impfung können Personen ab 12 Jahren erhalten, unabhängig vom Wohnort.
Die kostenlose Impfung können Personen ab 12 Jahren erhalten, unabhängig vom Wohnort. (Bild: Pixabay)

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Meckenbeuren (pr/le) – In vielen Gemeinden des Bodenseekreises gibt es zusätzliche Angebote der Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung. Die Impftage werden durch mobile Impfteams ausgeführt.

Die aktuelle Übersicht der Impfangebote im Bodenseekreis außerhalb der ärztlichen Praxen gibt’s unter www.bodenseekreis.de/corona-impfung

Owingen
Sonntag, 23. Januar und 20. Februar, 10-15 Uhr im Bürgerhaus Owingen,
Mühlenstraße 10 – mit Terminvereinbarung, Tel. 07551 8094-21

Meckenbeuren
Dienstag, 25. Januar, 10-17 Uhr, Karl-Brugger-Halle Kehlen, Pestalozzistraße 8 –
ohne Termin
    
Frickingen
Mittwoch, 26. Januar, 10-17 Uhr, Graf-Burchard-Halle, Lippertsreuterstr. 12 –
mit Terminvereinbarung, Tel. 07554 9830-22

Hagnau
Mittwoch, 26. Januar, 10-15 Uhr, Gwandhaus, Im Hof 7 – ohne Termin

Neukirch
Donnerstag, 27. Januar, 10-17 Uhr, Josef-Zacher-Saal, Wangenerstr. 11 –
mit Terminvereinbarung, Tel. 07528 92092-17

Die kostenlose Impfung können Personen ab 12 Jahren erhalten, unabhängig vom Wohnort. Ärzte führen vor der Impfung die Beratung und gesundheitliche Abklärung durch. Es werden die Impfstoffe der Hersteller Biontech, Moderna und Johnson & Johnson entsprechend der aktuellen medizinischen Vorgaben und Verfügbarkeit eingesetzt. Über die Impfstofffestlegung wird im ärztlichen Beratungsgespräch informiert. Eine Wunschwahl kann nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten

Um eine Auffrisch-/Drittimpfung erhalten zu können, müssen nach der Zweitimpfung mindestens drei Monate vergangen sein (bei einer Grundimpfung mit Johnson&Johnson mindestens vier Wochen).

Mitzubringen sind: Impfpass (falls vorhanden) bzw. Nachweis der bisherigen Corona-Impfungen, Ausweis oder Pass, Krankenversichertenkarte (falls vorhanden). Jugendliche unter 16 müssen durch mindestens eine erziehungsberechtigte Person begleitet sein.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)