Corona-Schnelltestzentrum: Mehr Zielgruppen können sich testen lassen

Vom 1. März bis einschließlich 31. März 2021 haben Personen, die zu den Zielgruppen gehören, im Rahmen der Teststrategie Anrecht auf zwei anlasslose, kostenlose Testungen (Antigen-Schnelltest) auf das SARS-CoV-2-Virus pro Woche.
Vom 1. März bis einschließlich 31. März 2021 haben Personen, die zu den Zielgruppen gehören, im Rahmen der Teststrategie Anrecht auf zwei anlasslose, kostenlose Testungen (Antigen-Schnelltest) auf das SARS-CoV-2-Virus pro Woche. (Bild: Stadt Ravensburg)

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Ravensburg – Zu den Berechtigten zählen u. a. Beschäftigte in Schulen und Kitas, Busfahrer, Polizisten, Schüler, pflegende Angehörige und mehr. Bis voraussichtlich Ende März 2021 können sich Berechtigte im neuen kommunalen Corona-Schnelltestzentrum in der Eissporthalle freiwillig und kostenlos testen lassen. 

Vom 1. März bis einschließlich 31. März 2021 haben Personen, die zu folgenden Zielgruppen gehören, im Rahmen der Teststrategie Anrecht auf zwei anlasslose, kostenlose Testungen (Antigen-Schnelltest) auf das SARS-CoV-2-Virus pro Woche: 

  • Personen, die in Schulen oder Kindertageseinrichtungen tätig sind,
  • in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (z. B. pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 besteht),
  • Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (z. B. mit Kindern, Jugendlichen und Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte, Personen im öffentlichen Dienst wie Polizeibeamt/-innen, Gerichtsvollzieher/-innen, Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten, Beschäftigte im ÖPNV, Beschäftigte in kundenintensiven Bereichen der Verwaltung, Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften),
  • Schülerinnen, Schüler und Eltern

Öffnungszeiten und Anmeldung

Das Testzentrum, das die Stadt Ravensburg eingerichtet hat, ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 17 bis 19.30 Uhr und freitags von 15 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Voraussetzung für den Schnelltest ist eine Online-Anmeldung unter www.testzentrum-schussental.de .

Zum Test mitbringen müssen Sie:

  • die ausgefüllte Einverständniserklärung zur Testberechtigung
  • der Berechtigungsschein
  • Ausweis (Personalausweis oder Führerschein)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Mehr Infos:

Anschreiben an die erweiterte Zielgruppe fürs Schnelltestzentrum (PDF)

Ehrenamtliche Helfer von DRK und Johannitern unterstützen die Stadt Ravensburg im Testzentrum. Mit dem POC-Schnelltest steht nach 15 Minuten ein Ergebnis fest. Wer positiv getestet wird, muss in Quarantäne und beim Hausarzt einen PCR-Test machen.

(Quelle: Stadt Ravensburg)