Corona-Regeln: „Inzidenzstufe 2“ gilt im Bodenseekreis voraussichtlich ab Donnerstag (12. August)

FFP2-Schutzmaske mit der Aufschrift Inzidenz und nach oben gerichtetem Pfeil, Symbolfoto steigender Inzidenzwert
FFP2-Schutzmaske mit der Aufschrift Inzidenz und nach oben gerichtetem Pfeil, Symbolfoto steigender Inzidenzwert (Bild: picture alliance / CHROMORANGE | Christian Ohde)

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Im Bodenseekreis gilt voraussichtlich ab Donnerstag (12. August 2021) die „Inzidenzstufe 2“ entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit sind im Alltag wieder etwas strengere Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus zu beachten.

Das sind wesentliche Veränderungen:

  • Private Treffen sind nur zulässig mit Angehörigen des eigenen Haushalts und drei weiteren Haushalten, insgesamt nicht mehr als 15 Personen. Deren Kinder und bis zu fünf weitere Kinder zählen dabei bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mit.
  • Veranstaltungen wie Theater- und Konzertaufführungen oder Filmvorführungen sind mit bis zu 750 Personen im Freien und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume zulässig oder mit bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die „3 Gs“ (geimpft, genesen oder getestet) einzuhalten sind.
  • Private Veranstaltungen wie Geburtstags- und Hochzeitsfeiern sind mit bis zu 200 Personen zulässig, wobei bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die „3 Gs“ einzuhalten sind.
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht mehr öffnen.
  • Der Betrieb von Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehren und ähnlichen Angeboten ist mit bis zu 75 Prozent der regulär zulässigen Fahrgastkapazität zulässig oder mit bis zu 100 Prozent der regulär zulässigen Fahrgastzahlen, wenn die „3 Gs“ eingehalten werden.
  • Sportwettkampf-Veranstaltungen sind mit bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien und mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern innerhalb geschlossener Räume zulässig oder mit bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die „3 Gs“ einzuhalten sind.

Weiterhin gelten die grundsätzliche Maskenpflicht, das allgemeine Abstandsgebot und beispielsweise in der Gastronomie und bei Veranstaltungen die Kontaktdatenaufnahme. Eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Regelungen gibt es auch unter www.bodenseekreis.de/corona. Hier zeigt das Landratsamt tagesaktuell die jeweils geltende Inzidenzstufe sowie Links zu den umfangreichen Verordnungswerken des Landes.

Angesichts der steigenden Fallzahlen weist das Landratsamt auf die vorhandenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung hin: „Wer gesundheitlich und altersmäßig für eine Impfung in Frage kommt, kann täglich vormittags im Kreisimpfzentrum in der Messe Friedrichshafen ohne Termin die kostenlose Schutzimpfung erhalten. Darüber hinaus gibt es auch weitere Impfaktionen, beispielsweise in Einkaufszentren, ebenfalls kostenlos und ohne Termin,“ erklärt Christoph Keckeisen, stellvertretender Landrat des Bodenseekreises.

„Es stehen dabei die Impfstoffe mehrerer Hersteller zur Auswahl und es erfolgt eine ärztliche Beratung. Nutzen Sie bitte diese Angebote und Möglichkeiten“, so Keckeisen. Die Impfung ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem Alter von 12 Jahren möglich. Alle Angebote und Informationen dazu unter www.bodenseekreis.de/corona-impfung

Ausschlaggebend für die geltende Inzidenzstufe ist der täglich durch das Landesgesundheitsamt (LGA) für den Landkreis festgestellte Inzidenzwert je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Unter- oder überschreitet dieser Wert fünf Tage in Folge die Schwellwerte 10, 35 oder 50, macht das Gesundheitsamt dies amtlich bekannt und die jeweilige Inzidenzstufe ist am Folgetag wirksam. Nachdem der der tägliche Inzidenzwert am Mittwochabend am fünften Tag in Folge über dem Wert zehn liegt, macht das Landratsamt dies am Abend formell auf seiner Internetseite amtlich bekannt, sodass die neue Inzidenzstufe ab Donnerstag im Bodenseekreis in Kraft treten kann.

Die beim Gesundheitsamt bekannten Fallzahlen, auf deren Grundlage die täglichen Inzidenzwerte berechnet werden, lassen bereits am Mittwochmittag erkennen, dass der Inzidenzwert des Bodenseekreises auch am Mittwoch deutlich über dem Wert zehn liegen wird. Damit die „Inzidenzstufe 2“ formell am Donnerstag in Kraft treten kann, ist rechtlich aber die Veröffentlichung des entsprechenden Wertes durch das LGA sowie die amtliche Bekanntmachung durch den Landkreis erforderlich. Diese kann erst am Mittwochabend erfolgen. Bis dahin gelten die Ankündigungen dieser Mitteilung zur Inzidenzstufe vorbehaltlich.