Corona-Regeln: Das sollten sie bei einem Maiausflug nach Österreich wissen

Welche Beschränkungen wegen Corona gibt es in Österreich?
Welche Beschränkungen wegen Corona gibt es in Österreich? (Bild: pixabay)

München – Im Wirrwarr der Corona-Regeln ist es nicht leicht, sich zurechtzufinden. Was gilt für wen und wo? Wer einen Ausflug oder Urlaub ins Nachbarland Österreich plant, sollte einiges beachten. Die Corona-Neuinfektionsrate hier ist zuletzt deutlich gefallen und es herrscht ein niedrigeres Niveau als derzeit in Deutschland.

Was gilt es bei der Einreise nach Österreich zu beachten?

Wer nach Österreich einreist, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Für Ungeimpfte gilt ein PCR-Test (max. 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden). Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einem Erwachsenen einreisen. Das Einreiseformular muss nur noch von Personen ausgefüllt werden, die bei der Einreise keinen 3G-Nachweis erbringen können. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses besteht dann eine Quarantänepflicht.

Kleiner Grenzverkehr

Auch für touristische Kurzaufenthalte von unter 24 Stunden in Österreich gibt es keine Sonderregeln: Wer einreisen will, muss geimpft, genesen oder getestet sein.

Transit durch Österreich

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Ausnahmen für ein kurzes Tanken und einen Toilettenbesuch werden in der Regel geduldet. Transitreisende sind von der Testpflicht ausgenommen. 

Corona-Regeln gelten in Österreich

Wer in einem Hotel in Österreich übernachtet, benötigt keinen 3G-Nachweis. In Cafés, Bars oder Restaurants ist der Zutritt ohne Nachweis möglich. Maskenpflicht herrscht in öffentlichen Verkehrsmitteln plus Haltestellen und in Kundenbereichen von Supermärkten, Apotheken und Drogeriemärkten. Es gibt keine allgemeine Sperrstunde mehr.

Für Reiserückkehrer

Hier gelten erleichterte Regeln. Zu beachten ist aber, dass alle Einreisenden einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigen. Kinder unter 12 Jahren sind von der 3G-Regel bei Einreise ausgenommen. Wer mit dem Flugzeug zurückkehrt, benötigt den Nachweis bereits beim Check-in.

Wer die Regeln missachtet, muss zahlen

Die Bußgelder für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) können beträchtlich sein, den Rahmen hierfür geben die Bundesländer vor, im Einzelfall entscheiden die Kommunen. So können dies etwa in Bayern 250 Euro für ungeimpfte Auslandsrückkehrer mit einem fehlenden Corona-Test sein.

(Quelle: ADAC)