Corona: Politiker sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufrieden

Andrea Bogner-Unden (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Theurer (FDP), Martin Gerster (SPD) und Josef Rief (CDU) sind mit der Karlsruher Gerichtsentscheidung zur Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse zufrieden.
Andrea Bogner-Unden (Bündnis 90/Die Grünen), Michael Theurer (FDP), Martin Gerster (SPD) und Josef Rief (CDU) sind mit der Karlsruher Gerichtsentscheidung zur Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse zufrieden. (Bildquellen v.l.: Dennis Williamson/Laurence Chaperon/Photothek/Josef Rief PR)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.

Nach Ansicht des Gerichts, hätten die Maßnahmen zwar in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Auch in einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an.

Das Wochenblatt holte zu diesen mit Spannung erwarteten Gerichts-Entscheidungen erste Stellungnahmen von Politikern*innen ein.

MdL Andrea Bogner-Unden (Bündnis 90/Die Grünen) betonte das hohe Gut der Gesundheit des Einzelnen: „Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Bundesnotbremse als verfassungskonform eingestuft hat. Weitreichende Entscheidungen wie die Bundesnotbremse (mit Möglichkeiten zu Ausgangssperren und Schulschließungen) werden, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, von der Politik in unserem demokratischen Staat nicht leichtfertig beschlossen, da sie die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken. Andererseits ist auch die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen ein hohes Gut und in unserer Verfassung verankert.

Das Coronavirus gefährdet unsere Gesundheit und kann nur durch Kontaktbeschränkungen und Impfungen gebremst werden. Die Politik hat versucht, das Dilemma zwischen Gesundheit und Freiheitsrechten mit der Bundesnotbremse bedächtig und ausgewogen in den Griff zu bekommen.

Die Idee dahinter besteht darin, kurzzeitige Freiheitsbeschränkungen zu Gunsten der Gesundheit in Kauf zu nehmen, um langfristig für alle die alten Freiheiten wieder zu gewinnen. Es handelt sich dabei um eine Gradwanderung und ich bin sehr erleichtert und freue mich, dass diese Entscheidung auch von der Justiz mitgetragen wird. Dies ist ein starkes demokratisches Signal!“

Michael Theurer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Bundestag, hält die Position seiner Partei für gestärkt: „Die heutige Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht eine Bestätigung unserer Position als FDP-Bundestagsfraktion. Erstmalig hat heute das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf Bildung und damit zusammenhängend eine digitale Unterrichtspflicht der Länder festgehalten.

Die Sicherstellung funktionierender und ausreichender digitaler Bildungsangebote und der entsprechenden Infrastruktur ist demnach auch als eine Vorsorge für zukünftige Krisen und Notfälle anzusehen und muss absolute Priorität haben. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass Schließungen von Schulen einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsentwicklung und den Lernerfolg von Schülerinnen und Schüler darstellen. Auch wenn diese verfassungsrechtlich zum damaligen Zeitpunkt vertretbar waren, müssen diese angesichts der Schwere dieses Rechtseingriffes stets eine Ultima Ratio Entscheidung bleiben.

Alle vorherigen Maßnahmen zur Pandemie- Bekämpfung müssen zunächst voll ausgeschöpft werden. Erfreulich ist dabei auch, dass das Verfassungsgericht solch harte Maßnahmen mit zunehmendem Impf- Fortschritt als umso schwieriger zu rechtfertigen einstuft.“

MdB Martin Gerster (SPD) sieht das Urteil als Signal, dass die Coronaleugner das Grundgesetz nicht länger als missbrauchen können: „Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannte Bundesnotbremse eingehend geprüft und für verfassungsgemäß erklärt. Das Urteil aus Karlsruhe bestätigt unsere Auffassung, dass die Maßnahmen zwar erhebliche Eingriffe in die Grundrechte bedeuteten, diese aber angesichts der damaligen Notlage verhältnismäßig und angemessen waren.

Die damalige Bundesregierung hat Eingriffe in Grundrechte und Freiheiten sorgsam mit dem Schutz von Leben und Gesundheit abgewogen. Ich hoffe, dass dieses Urteil des obersten deutschen Gerichts dazu beiträgt, wieder Vertrauen herzustellen – und dass das Grundgesetz nicht länger von Coronaleugnern missbraucht wird, um gegen Solidarität und Gemeinwohl Stimmung zu machen.“

Eine Bestätigung für das bisherige Regierungshandeln sieht MdB Josef Rief (CDU): „Das Karlsruher Urteil freut mich. Es hat nicht nur unser Regierungshandeln zur Bekämpfung der Pandemie für rechtens erklärt, sondern uns auch Leitlinien für künftige Maßnahmen an die Hand gegeben. So sehr ich nachvollziehen kann, wie belastend die Regelungen der Bundesnotbremse für einzelne waren, so mussten wir in der Abwägung doch dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und unseres Gesundheitssystems den Vorrang einräumen.“