Corona-Lockerungen: Baden-Württemberg kehrt zur Alarmstufe 1 zurück

Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, spricht im Plenarsaal am Rednerpult und informiert über die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg.
Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, spricht im Plenarsaal am Rednerpult und informiert über die neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg. (Bild: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt)

Baden-Württemberg (dpi) – Das Land Baden-Württemberg kehrt zur Alarmstufe 1 zurück. Ein Überblick findet ihr hier:

Ab morgen 28. Januar treten folgende Regelungen in Kraft:

Kontaktbeschränkungen:

  • Die 10 Personen-Grenze für Geimpfte und Genese fällt weg, somit kann man sich wieder mit beliebig viel Personen treffen

  • Für nicht-geimpfte Personen gilt: 1 Haushalt + 2 weitere Personen aus einem Haushalt

Messen und Ausstellungen:

  • Bleibt verboten

Gastronomie:

  • Es gilt keine Sperrstunde mehr

Allgemein:

  • 2G Plus entfällt: In allen Bereichen entfällt die 2G Plus Regelung. Geimpfte können nun unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Zweitimpfung in 2G-Betriebe

  • Für Genesene: Zwar gilt, dass der Genesenen-Nachweis nach drei Monaten abläuft. Allerdings gibt es für den Zugang der von 2G betroffenen Betriebe aktuell keine Regelung. Somit ist auch eine Genesung laut Wortlaut der Verordnung auch noch nach drei Monaten für die Zutrittskontrolle gültig

Maskenpflicht FFP2:

  • bleibt bestehen und wurde auf alle geschlossenen Räumen sowie in den Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen Personennennah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt erweitert

Diskotheken und Clubs:

  • bleiben geschlossen

Religiöse Veranstaltungen:

  • Ab dem 14. Februar gilt dort 3G

Öffentliche Veranstaltungen:

  • Veranstalter können entscheiden ob Sie 2G oder 2G Plus anwenden

  • Bei 2G: Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.

  • Bei 2G Plus: Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.

Sportveranstaltungen:

  • Veranstalter können entscheiden ob Sie 2G oder 2G Plus anwenden

  • Bei 2G: Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.

  • Bei 2G Plus: Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.

Einzelhandel:

  • Nicht-geimpfte Personen dürfen seit einem Gerichtsurteil im Einzelhandel mit aktuellen Schnelltest einkaufen gehen. Dort gilt 3G.