Corona-Hilfe für gemeinnützige Vereine

Corona-Hilfe für gemeinnützige Vereine
Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 beantragt werden. (Bild: Krissie)

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Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen gestartet

Tübingen – Seit 1. September 2020 können gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Baden-Württemberg, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen, gemäß § 52 der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt sind und die dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg angehören, beim Regierungspräsidium Tübingen Anträge für eine finanzielle Hilfe stellen. Die Fördersumme beträgt maximal 12.000 Euro pro Verein. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge werden, ihre Vollständigkeit vorausgesetzt, nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Eine Fördermöglichkeit besteht etwa für Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit/Träger der freien Jugendhilfen, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe.

Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 (Posteingang beim Regierungspräsidium Tübingen) unter Anwendung der Anleitung auf dem Service-Portal Baden-Württemberg unter https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0 beantragt werden. Bei der Antragstellung der Fördermittel muss zunächst ein Servicekonto angelegt werden. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren werden dort im Einzelnen detailliert erläutert.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen wie etwa Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/Corona-Hilfe_Vereine.aspx