Corona-Gipfel: OP-Maskenpflicht und Schulschließungen

Bundeskanzerin Angela Merkel
Bundeskanzerin Angela Merkel (Bild: pixabay)

Berlin (dab) – Aus dem Entwurf für die seit 14 Uhr laufende Video-Konferenz von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel geht hervor, dass das Kanzleramt eine Verlängerung bis zum 15. Februar und teilweise eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen durchsetzen will. So soll unter anderem das Tragen von medizinischen Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht werden, zudem sollen Schulen geschlossen bleiben.

Private Treffen sollen hingegen weiterhin mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen offenbar künftig „OP-Masken“ oder virenfilternde Masken, die den Standards KN95 oder FFP2 entsprechen, getragen werden. Alltagsmasken für den Weg zur Arbeit oder den Einkauf im Supermarkt reichen damit nicht mehr aus.

Das Bundesarbeitsministerium wird dem Entwurf nach eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber den Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen – sofern es die Tätigkeiten nach eingehender Prüfung zulassen. Weiter wird geschrieben, dass der Betrieb von Kitas und Schulen höchste Priorität für die Bildung von Kindern und der Vereinbarung von Familie und Beruf hat. Das mutierte Coronavirus verbreite sich allerdings unter jungen Menschen stärker, daher sollen Schulen bis zum 15. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben. In Alten- und Pflegeheimen soll eine FFP2-Maskenpflicht für das Personal beim Kontakt mit den Bewohnern gelten.

Im Entwurf wird weiterhin betont, dass die seit 16. Dezember geltenden Beschränkungen zwar Wirkung zeigen, es jedoch neue Herausforderungen angesichts des mutierten Virus gebe. Ab dem Unterschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sollen Kindertagesstätten wieder geöffnet werden, wendet sich der Entwurf an die Familien- und Kultusminister. Zudem soll es dann Wechselunterricht in den Grundschulen sowie Distanzunterricht in den weiterführenden Jahrgängen geben. Wo bis zum 15. Februar die Inzidenz nicht unter 50 geführt werden kann, sollen auch unterhalb einer Inzidenz von 200 umfangreiche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten – beispielsweise Ausgangsbeschränkungen oder die Einschränkung des Bewegungsradius.

Man darf gespannt sein, wie kontrovers Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diskutieren und welche Maßnahmen die Bevölkerung nun erwarten. Von Lockerungen ist derzeit also weiterhin nicht auszugehen.