Corona – Gesundheitsamt bereitet sich auf Schulbeginn vor

Corona – Gesundheitsamt bereitet sich auf Schulbeginn vor
„Die zu treffenden Maßnahmen in einer Schule hängen entscheidend vom jewei-ligen Einzelfall und von der Eingrenzbarkeit des Infektionsgeschehens ab“, so Dr. Spannenkrebs. (Bild: soumen82hazra)

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Biberach – Am kommenden Montag beginnt für Schüler und Lehrer der Schulalltag wieder. Das ist aber kein Schulalltag wie noch vor dem Corona-Lockdown im März. Vielmehr gelten in den Schulen strenge Abstands- und Hygieneregeln, um einen geordneten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten zu können.

Abwägung im Einzelfall

„Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, die in den Schulen getroffen werden, stellen wir uns darauf ein, dass Schüler, Lehrer oder auch Schulpersonal coronatypische Krankheitssymptome entwickeln können und/ oder positiv auf das Corona-Virus getestet werden“, sagen Landrat Dr. Heiko Schmid als Vorsitzender des Koordinierungsstabs Corona im Landratsamt und Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Biberach, übereinstimmend. Beide haben am vergangenen Dienstag an der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel teilgenommen. „Die zu treffenden Maßnahmen in einer Schule hängen entscheidend vom jeweiligen Einzelfall und von der Eingrenzbarkeit des Infektionsgeschehens ab“, so Dr. Spannenkrebs. „Eine positiv getestete Person muss unverzüglich in Quarantäne. Soweit Symptome wie Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsbeeinträchtigungen bestehen, bedarf es möglicherweise einer medizinischen Behandlung.“ Das weitere Vorgehen in der Schule bestehe in erster Linie in der Identifizierung der engen Kontaktpersonen. Das seien in der Regel diejenigen, die mit der betroffenen Person über 15 Minuten lang in einem Abstand von weniger als eineinhalb Metern in den vergangenen 48 Stunden zusammen waren. „Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Kontaktpersonen der Kategorie 1. Sie müssen unmittelbar und unverzüglich in Quarantäne und werden im weiteren Verlauf auch auf das Virus getestet. Gleichzeitig schätzt das Gesundheitsamt ein, ob und wie sich das Infektionsgeschehen begrenzen lässt und ob weitere Personen im Umfeld des positiven Falls auf das Virus getestet werden“, so Dr. Spannenkrebs. Lasse sich beispielsweise das Virus auf eine Schülerin oder einen Schüler in einer Klasse begrenzen, werde man umgehend die unmittelbaren Kontaktpersonen ermitteln.

Mehrere Infizierte

Stelle man bei den Ermittlungen fest, dass weitere Personen der Klasse oder Lerngruppe mit dem Virus infiziert seien, könne es sein, dass die gesamte Klasse oder die gesamte Lerngruppe vom Unterricht in der Schule fernbleiben und für eine Zeit in Quarantäne müsse.

Schulschließungen sollen vermieden werden

Nicht ganz auszuschließen sei auch der Fall, dass sich das Infektionsgeschehen nicht eingrenzen lasse. „Wir hoffen und gehen davon aus, dass das eher die Ausnahme sein wird. Wenn es aber so weit kommen sollte, könne eine Maßnahme auch eine Schulschließung sein. Wenn es aus epidemiologischer Sicht zu vertreten ist, wollen wir das vermeiden.“

Personalkapazitäten entsprechend der Lage

Die Personalkapazitäten zur Kontaktpersonenermittlung im Gesundheitsamt können dank der Unterstützung durch andere Ämter des Landratsamtes sehr schnell entsprechend der Lage angepasst werden. „Die Infektionszahlen sind in den vergangenen drei Wochen durch Reiserückkehrer gestiegen. Das Gesundheitsamt wird bereits jetzt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Ämter des Land-ratsamtes bei der Kontaktpersonenermittlung unterstützt. Wir setzen alles daran, die Infektionsketten zu unterbrechen und eine flächendeckende Ausbreitung des Virus zu vermeiden“, so Dr. Monika Spannenkrebs. In einem solchen Fall könne man auch ganz schnell wieder ein Bürgertelefon aktivieren. Die dazu notwendigen Strukturen seien aufgebaut. „Wir hoffen natürlich, dass wir darauf nicht wieder zurückgreifen müssen.“

AHA-Regel und Grippeschutzimpfung

Deshalb auch der Appell von Dr. Monika Spannenkrebs und Landrat Dr. Heiko Schmid: „Bitte halten Sie sich an die Empfehlungen und beachten Sie die AHA-Regel: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske, dort wo sie vorgeschrieben und empfohlen wird.“ Außerdem empfiehlt das Gesundheitsamt, sich in diesem Jahr gegen die Influenza impfen zu lassen. „Das ist ganz wichtig. Die ersten Impfdosen der Saison 2020/2021 sind bereits freigegeben. Die Impfung übernimmt der Hausarzt, und die Kosten trägt die Krankenkasse.“