Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag die Corona-Regeln noch einmal verschärft. Kontaktbeschränkungen sind nun auch für Geimpfte und Genesene Pflicht. Ab 20. Dezember sollen die Verschärfungen in Kraft treten.
Ein Überblick:
Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene:
Maximal 50 Personen bei Treffen im Innenraum. Maximal 200 Personen bei Treffen im Freien. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre
Kontaktbeschränkungen Ungeimpfte / nicht-genesen
Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf sich zukünftig im Privaten nur noch mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person die nicht geimpft und nicht genesen ist, treffen.
Zutritt zu Behörden und kommunalen Verwaltungen
Nicht-geimpfte oder nicht-genesene können nur unter Vorlage eines Schnelltests oder PCR-Tests in die Räumlichkeiten kommunaler Behörden. Die Regelung tritt allerdings erst ab 1. Januar 2022 in Kraft. Die Behörden können mit den Betroffenen Ausnahmen vereinbaren.
Verbote von Messen
Messen und Ausstellungen werden in der Alarmstufe 2 verboten. Kongresse zählen unter öffentliche Veranstaltungen und sind daher nicht betroffen.
3G in Physio und weiteren Gesundheitsdienstleistungen
In Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie / medizinischer Fußpflege, Geburtshilfe und ähnlichen Gesundheitsdienstleistern gilt nun 3G, also geimpft, genesen oder getestet.
Ansammlungs- und Verweilverbot Silvester
An Silvester können die kommunalen Behörden öffentliche Plätze festlegen, an denen ein Feuerwerks- und Böllerverbot gilt. Weiter kann ein Ansammlungs- und Verweilverbot für diese Plätze ausgesprochen werden, bei dem sich Gruppen mit nicht mehr als 10 Personen versammeln dürfen.
Wie lange dauern die Maßnahmen?
Am 20. Dezember 2021 wird die neue Corona Verordnung in Kraft treten, geplant sei bis 17. Januar 2022. Die Regelungen würden aber, so das Land, an das dynamische Infektionsgeschehen angepasst.