CORONA: Aktuelle Entwicklung im Landkreis Tuttlingen

In Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden möchte das Landratsamt schon heute darauf hinweisen, dass, sollten die Zahlen die kritische Hürde erreichen, Veranstaltungen mit sofortiger Wirkung den geltenden Regelungen angepasst werden müssen.
In Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden möchte das Landratsamt schon heute darauf hinweisen, dass, sollten die Zahlen die kritische Hürde erreichen, Veranstaltungen mit sofortiger Wirkung den geltenden Regelungen angepasst werden müssen. (Bild: Privat)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Steigende Fallzahlen bereiten Landratsamt Sorgen. Vor allem Familienfeiern bieten Nährboden für erneutes Ausbruchsgeschehen. Gezielte Maßnahmen sollen dazu beitragen, Infektionsketten zu durchbrechen. Gesundheitsamt arbeitet mit Nachdruck an Kontaktpersonennachverfolgung.

Tuttlingen – Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis Tuttlingen (17 positive Fälle am 7.10.; 15 positive Fälle am 8.10.) ist davon auszugehen, dass im Landkreis die sogenannte „Vorwarnstufe“ (35 Fälle auf 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen) schon sehr bald überschritten wird. Aktuell verzeichnet das Landratsamt Tuttlingen 46 positive Fälle.

Bisher konnte das Infektionsgeschehen im Landkreis gut eingedämmt werden. Im August und September waren es zu 95 % Reiserückkehrer, die positiv getestet wurden. Die jüngsten Fälle hingegen sind eindeutig einer Hochzeitsfeier zuzuordnen. Das Gesundheitsamt arbeitet mit Nachdruck an der Kontaktpersonennachverfolgung, die aufgrund der Erreichbarkeit einzelner Personen einige Zeit in Anspruch nimmt. Trotz einer strukturierten Bearbeitung aller Fälle (das Gesundheitsamt arbeitet auf Basis des Flussschemas des RKI) entwickelt sich das Lagebild zunehmend diffus. Es lassen sich Infektionen in Familien als auch in Schulen, Sportvereinen und Betrieben ausmachen. In der Regel zieht ein positiver Fall eine Vielzahl von Kontaktpersonen nach sich. Dies führen die Ärzte des Gesundheitsamtes darauf zurück, dass sich bei Bürgerinnen und Bürgern Ermüdungserscheinungen einstellen. „Die Menschen werden unvorsichtiger und die allgemeinen Lockerungen verleiten dazu, dass wieder mehr Kontakte entstehen“, erklärt der Amtschef des Gesundheitsamtes, Dr. Siegfried Eichin. „Wir verstehen, dass sich die Menschen nach so langer Zeit wieder nach Kontakten und Ausgelassenheit sehnen. Trotzdem möchten wir die Empfehlung aussprechen, sich weiterhin diszipliniert zu verhalten und auf die Teilnahme an größeren Veranstaltungen nach Möglichkeit zu verzichten“, so Eichin weiter.

Welche Maßnahmen per Allgemeinverfügung durch das Landratsamt durchgesetzt werden, hängt von der Zahl der Infizierten ab. So gilt laut Sozialministerium die Regel: Wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern überschritten ist, ist durch die zuständigen Ortspolizeibehörden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Landratsamt/Gesundheitsamt hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten eine Höchstteilnehmerzahl festzulegen. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern überschritten wird, sind weitere Maßnahmen durch die Gesundheitsämter nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Städte zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.

In Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden möchte das Landratsamt schon heute darauf hinweisen, dass, sollten die Zahlen die kritische Hürde erreichen, Veranstaltungen mit sofortiger Wirkung den geltenden Regelungen angepasst werden müssen. Doch Besucherbeschränkungen sind nur ein Teil eines vielfältigen Maßnahmenkataloges. „Sollte es uns nicht gelingen, die Fallzahlen unterhalb der kritischen Grenze von 50 zu halten, so behalten wir uns, in Abstimmung mit dem Ministerium, weitere Maßnahmen vor“, fasst Landrat Stefan Bär den Ernst der Lage zusammen.

Derzeit werden drei Schulen und eine Kindertagesstätte in Wurmlingen durch das Gesundheitsamt intensiv betreut und beraten.