»Click&Collect«-Service: Abholmöglichkeit bei Biberacher Händlern

»Click&Collect«-Service: Abholmöglichkeit bei Biberacher Händlern
Viele Biberacher Händler, wie hier die Stadtbuchhandlung, bieten den »Click&Collect«-Service an. (Bild: Stadt Biberach)

WOCHENBLATT
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Biberach – Der aktuell anhaltende Lockdown schränkt die lokalen Einkaufsmöglichkeiten ein. Während insbesondere Lebensmittel- und Drogeriemärkte vom Lockdown ausgenommen sind, mussten viele Einzelhändler vor Weihnachten ihre Geschäfte für ihre Kunden schließen.

Die Einzelhändler zeigen sich etwas erleichtert, dass die Landesregierung Baden-Württemberg mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung vom 11. Januar zumindest den „Click&Collect“-Service wieder erlaubt. Kunden haben nun die Möglichkeit, ihre zuvor telefonisch oder online bestellte Ware beim jeweiligen Geschäft abzuholen.

Die Landesregierung hatte vor Weihnachten Click&Collect verboten, um lange Warteschlangen und damit zusätzlichen Kontakt zu vermeiden.

Ein kleiner Lichtblick auch für die Biberacher Händlerschaft. Viele Einzelhändler nutzen diesen Service, auch wenn nicht mit großen Umsätzen zu rechnen ist, können sie so zumindest einen Teil ihrer Waren verkaufen und mit ihren Kunden den Kontakt halten.

Erster Bürgermeister Ralf Miller, zuständig u. a. für den Bereich Wirtschaft und Stadtmarketing, macht deutlich, dass für Biberach eine attraktive und lebendige Innenstadt mit einem gut sortierten und florierenden Einzelhandel wichtig ist. Damit dies auch nach dieser schwierigen Zeit so bleibt, sollte der lokale Einzelhandel so gut es geht unterstützt werden. Durch Click&Collect kann der Biberacher „Heimvorteil“ genutzt werden, gemäß dem Motto: Biberach – klein.stark.solidarisch.

Der anhaltende Lockdown stellt auch die Gastronomie vor eine schier unlösbare Aufgabe. Viele Biberacher Gastronomiebetriebe bieten weiterhin einen Abhol- oder Lieferdienst an.