Busfahrt bei Einreisekontrolle beendet

Busfahrt bei Einreisekontrolle beendet
Bundespolizisten stellten in einem Fernbus am Grenzübergang Hörbranz eine syrische Familie fest (Bild: Bundespolizei)

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Bundespolizei greift 13 Migranten auf

Lindau – Am Montag (31. August) haben Lindauer Bundespolizisten in zwei Fernreisebussen aus Italien 13 Migranten beim Versuch der unerlaubten Einreise aufgegriffen. Für alle endete die Busfahrt bei der Grenzkontrolle mit einer Anzeige, entweder in Haft oder mit einer Zurückweisung.

Bereits kurz vor 4 Uhr stellten Bundespolizisten in einem Fernbus am Grenzübergang Hörbranz eine syrische Familie fest. Bei den sieben Insassen handelte es sich um einen 46-jährigen Mann, seine 39-jährige Ehefrau und die vier gemeinsamen Kindern im Alter zwischen 6 und 12 Jahren sowie die 20-jährige Nichte des Familienvaters. Die Migranten verfügten über syrische und griechische Dokumente, die jedoch nicht die Einreise nach Deutschland legitimierten. Die Bundespolizisten wiesen die Familie, die anstatt eines angeblichen Besuchs in Thüringen einen längerfristigen Aufenthalt geplant hatte, nach Österreich zurück.

Nur fünf Stunden später stellten die Beamten sechs Busreisende fest, die nicht befugt waren nach Deutschland einzureisen. Die Polizisten wiesen einen 28-jährigen Pakistaner sowie einen 35-jährigen Georgier, die nicht über die entsprechenden Reisedokumente verfügten, nach Österreich zurück. Drei georgische Männer, 20, 23 und 24 Jahre alt, hatten ihre visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um mehrere Monate überschritten. Die Bundespolizisten lieferten die Migranten nach der Richtervorführung in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein, wo sie auf die Zurückweisung in ihr Heimatland warten.

Ein algerischer Businsasse legte zur Kontrolle lediglich eine Kopie seines Reisepasses vor. Die Überprüfung der Daten, die durch den Abgleich der Fingerabdrücke bestätigt wurden, förderte zwei Vollstreckungshaftbefehle zu Tage. Der Nordafrikaner mit 35 Aliaspersonalien war wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz jeweils zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt worden. Zudem lag gegen den Algerier, der erstmals 1997 eingereist und Ende 2018 nach Ablehnung seines Asylantrages abgeschoben worden war, ein bis Ende 2023 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot vor. Die Polizisten lieferten den 43-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein und bereiten nun die Zurückweisung des Mannes nach Algerien im Anschluss an die über viermonatige Haft vor.