Bundesweiter Lockdown trifft viele Betriebe hart

Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. (Bild: HWK UIlm)

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Statement zu dem von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown von Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm:

Ulm – „Der von Bund und Ländern beschlossene Lockdown trifft viele unserer Betriebe hart und schnürt den Gürtel noch ein weiteres Mal enger. Friseure und Kosmetiker dürfen ihr Handwerk gar nicht ausüben und Bäcker, Metzger und Konditoren müssen ihren gastronahen Betrieb bis mindestens 10. Januar 2021 schließen. Aber auch Raumausstatter, Elektriker, Schuster, Orthopädieschuhmacher, Goldschmiede, Instrumentenbauer und Schneider – um nur einige zu nennen – sind ab morgen betroffen, weil die Kunden aufgrund der verordneten Ausgangssperre die Verkaufsgeschäfte nicht mehr aufsuchen dürfen. Dem Handwerk brechen hier wichtige Einnahmen weg, viele Betriebe machen mit dem Weihnachtsgeschäft einen Großteil ihres Jahresumsatzes. Andererseits werden auch viele Betriebe die Tage über Weihnachten und Neujahr ohnehin für eine Betriebsruhe nutzen.

Das regionale Handwerk trägt die aktuellen Maßnahmen und umfassenden Kontaktbeschränkungen zwar grundsätzlich mit. Es ist jetzt der richtige Weg, um das Infektionsgeschehen in der Pandemie einzudämmen. Gesundheitsschutz ist insofern auch Betriebe-Schutz. Mit jeder weiteren Verlängerung der Maßnahmen leidet die betroffenen Betriebe aber zunehmend unter den Auswirkungen des Lockdowns. Handwerksbetriebe müssen arbeiten dürfen, wo immer es der Gesundheitsschutz zulässt. Handwerker sind systemrelevant und dürfen und sollen deshalb weiter wie gewohnt arbeiten und ihre Leistungen beim Kunden erbringen. Auch telefonische Beratung ist weiterhin wie gewohnt möglich.

Die von den Schließungen mittelbar und unmittelbar betroffenen Betriebe müssen nun zeitnah und in angemessenem Umfang finanziell entschädigt werden, um diese massiven Umsatzeinbußen zu kompensieren. Bislang lässt die Auszahlung der angekündigten Hilfsgelder immer noch auf sich warten. Für viele Handwerksbetriebe ist es aber lebensnotwendig, dass die Gelder nicht nur theoretisch zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich und zügig auf den Konten der Betriebe ankommen. Nur so kann ein größerer und dauerhafter Schaden abgewendet werden.“