Bundestagskandidat Volker Mayer-Lay besucht Stiftung Liebenau

Bundestagskandidat Volker Mayer-Lay besucht Stiftung Liebenau
Bundestagskandidat Volker Mayer-Lay (2. v. re.) im Austausch mit Verantwortlichen der Stiftung Liebenau (v. li.): Dr. Berthold Broll, Sabine Schampel und Irmgard Möhrle-Schmäh. (Bild: Stiftung Liebenau)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Meckenbeuren (wb/dab) – Beim Besuch der St. Lukas-Klinik informierte sich Volker Mayer-Lay, der für die CDU bei der anstehenden Bundestagswahl kandidiert, über die Arbeit der Facheinrichtung in Liebenau. Im Austausch mit Stiftungsverantwortlichen wurden laut Pressemitteilung aktuelle sozialpolitische Herausforderungen diskutiert.

Im Fachkrankenhaus für Menschen mit geistiger Behinderung erhalten Klienten, die psychisch und somatisch erkrankt sind, eine umfassende medizinische und therapeutische Behandlung. Wie dies für Kinder und Jugendliche im Alltag genau aussieht, davon konnte sich der aus Überlingen stammende Kandidat für die CDU im Wahlkreis Bodensee beim Einblick in einen Wohnbereich ein Bild machen.

Die Rahmenbedingungen für die hier geleistete Rund-um-die-Uhr-Versorgung und -Betreuung durch multiprofessionelle Teams werden in der Sozial- und Gesundheitspolitik wesentlich auf Bundesebene gestaltet. Irmgard Möhrle-Schmäh, Geschäftsführerin der St. Lukas-Klinik und Sabine Schampel, Leiterin des Sozialtherapeutischen Heims, spannten den Bogen zum Bundesteilhabegesetz als großes Reformgesetz, das die Praxis bereits seit 2018 intensiv beschäftige. Die Komplexität bei der Umsetzung in die Praxis stelle gleichermaßen eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar, sowohl für Behörden, Träger, Klientinnen und Klienten als auch deren Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer.

Dr. Berthold Broll vom Vorstand der Stiftung Liebenau merkte an: „Wir haben die Sorge, dass die richtigen und wichtigen Ziele des Gesetzes – die Verbesserung der Teilhabe und die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Assistenzbedarf – durch den bereits jetzt hohen Verwaltungsaufwand in der Umsetzung konterkariert werden.“ Zudem sei diese, mit Blick auf Menschen mit hohen und Mehrfach-Unterstützungsbedarfen, nochmals anspruchsvoller, wie Möhrle-Schmäh und Schampel ergänzten.

Weitere Beispiele in Sachen Bürokratie kamen zur Sprache: der zunehmende Dokumentationsaufwand in der Praxis sozialer Arbeit, zahlreiche Prüfungen, hohe administrative Anforderungen bei der Beantragung von Fördermitteln, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Mayer-Lay und die Stiftungsverantwortlichen waren sich bei der Diskussion über diese Beispiele darin einig, dass es weniger Regulierung und mehr Spielraum für soziale Träger seitens der Politik brauche.