Bürgerstiftung Laupheim mit Gütesiegel ausgezeichnet

Stiftungsratsvorsitzende Christa Jerg und Stiftungsvorstand Christian Striebel präsentieren das Gütesiegel für Bürgerstiftungen.
Stiftungsratsvorsitzende Christa Jerg und Stiftungsvorstand Christian Striebel präsentieren das Gütesiegel für Bürgerstiftungen. (Bild: Laupheimer Bürgerstiftung)

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Die Laupheimer Bürgerstiftung ist mit dem „Gütesiegel für Bürgerstiftungen“ ausgezeichnet worden. Das vom Bundesverband deutscher Stiftungen und dem Bündnis der Bürgerstiftungen ausgelobte Gütesiegel wurde den Laupheimern für die Jahre 2023 und 2024 verliehen.

Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen steht für Qualität und Transparenz im lokalen bürgerschaftlichen Engagement. Seit 2003 verleiht der Bundesverband Deutscher Stiftungen das Siegel an Stiftungen, die den sogenannten „10 Merkmalen einer Bürgerstiftung“ entsprechen. Laut Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Vorsitzender der Gütesiegeljury, lohnt es sich für Bürger ihre jeweilige Bürgerstiftung vor Ort zu unterstützen, da dort transparent und unmittelbar nachvollziehbar ist, wo und für welche Projekte die Spenden und Zustiftungen vor Ort zum Einsatz zu kommen. Ein wesentlicher Baustein für das Vertrauen in die Arbeit der Bürgerstiftungen sei das Gütesiegel, so Prof. Küstermann. „Bürgerstiftungen, die dieses Siegel tragen, eint dasselbe grundlegende Verständnis, das Bürgerinnen und Bürger bereit sind, gemeinschaftlich und unabhängig von staatlichen Organisationen Verantwortung für die vielfältigen Herausforderungen vor Ort zu übernehmen.“

Laut Stiftungsratsvorsitzende Christa Jerg hat sich die Laupheimer Bürgerstiftung erstmals um die Verleihung des Gütesiegels beworben und gleich im ersten Anlauf die Auszeichnung erhalten. Stiftungsvorstand Christan Striebel ergänzt: „Nachdem wir unsere Stiftungsaktivitäten in den letzten beiden Jahren nach dem großen Erbe von Christa Maucher ausgeweitet haben, hatten wir gute Chancen die Gütesiegel-Auszeichnung zu erhalten“.

Unabhängig geprüftes Qualitätssiegel

Die Prüfung der Unterlagen sowie die Entscheidung über die Vergabe des Siegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürgerstiftungen neben der Zweckvielfalt und der lokalen Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen Einflüssen und einen strategischen Aufbau des Stiftungskapitals nachweisen. Diese und weitere Kriterien sind in den 10 Merkmalen festgeschrieben, die sich Bürgerstiftungen seit rund 20 Jahren als Qualitätsmerkmal selbst auferlegt haben.

(Pressemitteilung: Laupheimer Bürgerstiftung)